Hallo, unser aktueller Betrieb wird demnächst still gelegt, geschlossen. Die sich im Bestand befindlichen Kunden bleiben in diesem Betrieb. Eine neue Firma wird gegründet, alle Mitarbeiter gehen in diese neue Firma und die Strukturen des alten Betriebes werden im Prinzip komlpett übernommen. Die neue Firma wird per "vertraglicher" Gestaltung die Beteuung der alten Kunden übernehmen.
Für uns als Mitarbeiter sollte der 613a BGB die Übernahme "klar" stellen.
Aber was ist mit der alten "dann toten" Firma/Betrieb? Es werden keine Mitarbeiter mehr in dieser Hülle aktiv sein, aber ggf. gibt es Nachteile für den einen oder anderen Kollegen. Greift hier der 111BetrVG? Schließung/Stilllegung und wir müßten/können einen Interessenausgleich schließen....