Betriebsvereinbarung und Betriebsübergang
erstmal a) Gehen bei einem Betriebsübergang die ggf. vorhandenen Betriebsvereinbarungen automatisch mit über in die neue Gesellschaft oder muss das ausdrücklich im Interessenausgleich und Sozialplan oder sonstwo reingeschrieben werden?
und b) Wenn da noch so BV´s existieren, gilt dann der Inhalt generell für alle auch "neueingestellten " oder nur so individualrechtlich für die jeweils einzelnen Mitarbeiter
....
ach ja und c) kann man nun auch noch nach dem Betriebsübergang den Interessenausgleich und /Sozialplan verhandel oder muß daß immer vorher "fertig" sein?
Community-Antworten (1)
21.07.2009 um 21:48 Uhr
olala, komisch, dass die Frage schon seit dem 14. hier stehen soll...gibt es hier ein Nirwana? zu a) sie gehen mit über und werden individualrechtlicher Bestandteil des AV der übergegangenen KollegInnen bis eine neue BV oder ein TV die Bestimmungen ablöst. b) ist damit, denke ich beantwortet. c) muss vorher fertig sein.
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