und b) Wenn da noch so BV´s existieren, gilt dann der Inhalt generell für alle auch "neueingestellten " oder nur so individualrechtlich für die jeweils einzelnen Mitarbeiter
....
ach ja und c) kann man nun auch noch nach dem Betriebsübergang den Interessenausgleich und /Sozialplan verhandel oder muß daß immer vorher "fertig" sein?