Erstellt am 18.05.2022 um 11:58 Uhr von petermännchen
Wir haben 2 Standorte. In Standort 1 Hauptsitz, kam ein BR Mitglied zur Wahlbeobachtung. Geht so was?: solange er sich nicht im Wahllokal aufhält -> ja
Frage 2: Briefwahlunterlagen werden am Ende der Wahl geöffnet, abgeglichen ob die persönliche Erklärung richtig ausgefüllt wurde und der Stimmzettel wird in die Wahlurne eingeworfen.
Wie sollen wir Reagieren und wie ist es rechtens?: empfehlenswert ist es, vor der Wahl an einer Schulung teilzunehmen.
Erstellt am 18.05.2022 um 12:02 Uhr von Relfe
wenn die Breifwahlunterlagen komplett und ungeöffnet in die Urne geworfen wurden ist doch noch nichts passiert.
Ihr entnehmt diese Unterlagen wieder der Urne und geht dann wie vorgesehen vor:
1. den äusseren Umschlag öffnen, die Erklärung prüfen
2. wenn 1. ok war dann den Stimmzettelumschlag ungeöffnet wieder der Urne zuführen.
3. auszählen
@petermännchen:
wieso darf der BRM sich nicht im Wahlloakl aufhalten?
die Wahl ist öffentlich, jeder Wähler darf sich im Wahllokal aufhalten und die öffentliche Wahl beobachten.
--> Ja das BRM darf sich im Wahlloakl aufhalten und die Wahl beobachten.
Erstellt am 18.05.2022 um 12:10 Uhr von Enigmathika
@petermännchen
Das Problem ist wohl, dass die gesamtem Rücksendeumschläge in die bereits versiegelte Wahlurne geworfen wurden.
@tulpe
die pragmatische Vorgehensweise ist folgende: Wenn zur Auszählung die Urne geöffnet wird, fischt Ihr die Umschläge heraus, behandelt sie wie von petermännchen beschrieben, werft sie zurück in die Urne und zählt danach die Stimmen aus. Ob diese Vorgehensweise rechtssicher ist, weiß ich nicht.
Kritischer Punkt wäre für mich, dass Leute, die die Auszählung bobachten wollen, dadurch mitbekommen können, wer gewählt hat.
Erstellt am 18.05.2022 um 12:20 Uhr von celestro
"In Standort 1 Hauptsitz, kam ein BR Mitglied zur Wahlbeobachtung. Geht so was?"
Solange das BRM nicht meint, das sei Arbeitszeit ... ja.
"Im Standort 2 wurden die Briefwahlunterlagen komplett mit Bestätigung in die Wahlurne eingeschmissen. Sie können erst bei der Stimmauszählung geöffnet werden dann sind Sie aber nicht Anonym. Wie sollen wir Reagieren und wie ist es rechtens?"
Wenn die Wahlzeit vorbei ist, öffnen Mitglieder des WV (und ggf. Wahlhelfer) die Briefumschläge der Briefwahl. Es wird kontrolliert, ob alles in Ordnung ist und dann wird eine Stimme die "o.k." ist ohne Bestätigung in die Urne geworfen.
Damit ich das richtig verstehe ... die kompletten Umschläge wurden vom WV in die Urne geworfen? Habt ihr so eine große, dass da alles rein passt? Und wie / wann sollen die Stimmen geöffnet werden?
"Kritischer Punkt wäre für mich, dass Leute, die die Auszählung bobachten wollen, dadurch mitbekommen können, wer gewählt hat."
Das ist aber bei jeder BR-Wahl so und nicht nur beim Fall des TE.
Erstellt am 18.05.2022 um 12:50 Uhr von Enigmathika
"Das ist aber bei jeder BR-Wahl so und nicht nur beim Fall des TE."
Auch wieder wahr!
Erstellt am 18.05.2022 um 13:46 Uhr von nicht brauchen
Wer gewählt hat ist nicht geheim.
Wer was gewählt hat schon.