BR-Wahlen mit vielen Besonderheiten. Wie Wie sollen wir uns verhalten?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
es stehen ja bekanntlich BR-Wahlen an, aber in unserem kleinen Betrieb sind wir relativ ratlos, denn bei uns gibt es verschiedene Besonderheiten, die die Wahlen erschweren (könnten?). Ich hoffe, dass mir hier jemand fachkundig weiterhelfen kann. Nun kurz zur Situation:
Kleiner Betrieb mit insgesamt 25 Mitarbeitern, davon Firma mit 20 MA und darin eine Unterfirma mit 5 MA. Firma wird Mitte des Jahres geteilt und ein Teil verkauft. 12 MA gehen dann auf eine neue Firma über, d. h. am alten Standort verbleiben in der alten Firma 8 MA und in der Unterfirma 5 MA. In der (alten) Unterfirma kündigt ein MA zum 1. 4. 06. Von den verkauften 12 MA kündigt eine Person zum 1. 4. 06 und einer weiteren Person wurde zum 1. 6. 06 gekündigt, d. h. 10 MA gehen dann noch über.
Das ist der aktuelle Stand der Dinge ... ich hoffe da steigt jemand durch.
Wie sollen wir uns jetzt zur BR-Wahl verhalten? Tun wir so als wäre nichts gewesen und alle dürfen wählen oder werden die "verkauften" und "gekündigten" MA bei den BR-Wahlen ausgeklammert?
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank im Voraus für Antwort M. H.
Community-Antworten (1)
27.01.2006 um 13:33 Uhr
Hi Markus,
zunächst einmal: alle Mitarbeiter die zum Zeitpunkt der BR Wahl in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen (Arbeitsvertrag / Zeitvertrag / 400 € Job / aber auch Leiharbeitnehmer) sind wahlberechtigt (u.zw. aktiv - alle und passiv - alle ausser LeiharbN.) es ist also unerheblich ob eine Kündigung bereits feststeht oder ob Ihr bereits heute wisst, dass in einem halben Jahr verkauft wird.
Eine andere Sache ist die Bestimmung der Grösse des BR. Hier muss der Wahlvorstand "nach pflichtgemässem Ermessen" auch zukünftige Entwicklungen in seine Entscheidung einfliessen lassen.
Das waren die Thesen. Antithesen gibt es noch keine. Daher meine Synthese: In Eurem Fall (Wahl des BR vor dem 1.4.) sind alle Mitarbeiter wahlberechtigt. ABER ihr wählt nicht wie bisher 3 Betriebsräte sindern nur noch einen BR. Die verkauften Mitarbeiter müssten dann sobald sie in der neuen Firma aufgenommen worden sind feststellen ob es dort bereits einen BR gibt. Wenn ja dann gut. wenn nein dann Initiative zur Wahl ergreifen.
Ich muss aber zugeben, dass ich auf weitere Meinungen zu Eurem Fall gespannt bin.
Mit neugierigen Grüssen
NoLi
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