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BR will Kurzarbeit ablehnen

A
Arminio
Feb 2021 bearbeitet

Hallo,

Der BR hat im April 2020 Kurzarbeit genehmigt bis September 2020. Danach verlängert bis 31.03.2021. Jetzt steht wieder eine Verlängerung an. Aber diesmal wird der BR die Zusage verweigern, weil die Gehaltsabrechnungen durch die falsche Kurzarbeitergeldberechnung immer noch nicht stimmen. So wurde z.B. ein komleter Feiertag mit 8,68 € angerechnet und auch sonst fehlen ca. 60 € pro Monat gegenüber dem Rechner der Agentur für Arbeit. Was kann der Arbeitgeber nun dagegen unternehmen? Was kann der BR gegen die fehlerhaften Gehaltsabrechnungen unternehmen?

Schon im voraus vielen Dank

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

04.02.2021 um 10:21 Uhr

Der AG könnte die Bremsklötze aus seinen Schuhen nehmen und die Abrechnungen korrigieren. Dann würde der BR ja wohl ja sagen. Was der BR tun kann? Ein Info herausgeben, in dem er den Arbeitnehmern erklärt, welche Probleme es gibt und warum er so und nicht anders handelt.

D
DummerHund

04.02.2021 um 10:35 Uhr

Vielleicht sollte der BR hier die Sache getrennt betrachten. Das eine ist die Kurzarbeit um den Betrieb aufrecht zu erhalten und nicht in einer Finanziellen Schieflage zu geraten. Und das andere sind die Gehaltsabrechnungen.

P
petermännchen

04.02.2021 um 10:36 Uhr

"Was kann der Arbeitgeber nun dagegen unternehmen?"- genau die richtige Frage in einem Br- Forum.

A
Arminio

04.02.2021 um 12:27 Uhr

Hallo Petermännchen, wir wollen im BR gewappnet sein, was mun auf uns zu kommt, der AG wird was dagegen unternehmen.

C
celestro

04.02.2021 um 12:37 Uhr

Bei allem Verständnis für die AN, aber wegen:

"So wurde z.B. ein komleter Feiertag mit 8,68 € angerechnet und auch sonst fehlen ca. 60 € pro Monat gegenüber dem Rechner der Agentur für Arbeit."

die Kurzarbeit nicht zu verlängern, halte ich für eine selten bescheuerte Idee.

R
rsddbr

04.02.2021 um 13:33 Uhr

"Was kann der Arbeitgeber nun dagegen unternehmen?"

Der Arbeitgeber kann die Einigungsstelle anrufen.

"Was kann der BR [..] unternehmen?"

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C
Catweazle

04.02.2021 um 15:27 Uhr

Sinn der der Kurzarbeit ist es Kündigungen zu vermeiden. Ob der BR gut beraten ist eine Einigung zu verweigern wage ich zu bezweifeln. Lohnabrechnungen und Kurzarbeit haben miteinander nichts zu tun.

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