BR will Kurzarbeit ablehnen
Hallo,
Der BR hat im April 2020 Kurzarbeit genehmigt bis September 2020. Danach verlängert bis 31.03.2021. Jetzt steht wieder eine Verlängerung an. Aber diesmal wird der BR die Zusage verweigern, weil die Gehaltsabrechnungen durch die falsche Kurzarbeitergeldberechnung immer noch nicht stimmen. So wurde z.B. ein komleter Feiertag mit 8,68 € angerechnet und auch sonst fehlen ca. 60 € pro Monat gegenüber dem Rechner der Agentur für Arbeit. Was kann der Arbeitgeber nun dagegen unternehmen? Was kann der BR gegen die fehlerhaften Gehaltsabrechnungen unternehmen?
Schon im voraus vielen Dank
Community-Antworten (7)
04.02.2021 um 10:21 Uhr
Der AG könnte die Bremsklötze aus seinen Schuhen nehmen und die Abrechnungen korrigieren. Dann würde der BR ja wohl ja sagen. Was der BR tun kann? Ein Info herausgeben, in dem er den Arbeitnehmern erklärt, welche Probleme es gibt und warum er so und nicht anders handelt.
04.02.2021 um 10:35 Uhr
Vielleicht sollte der BR hier die Sache getrennt betrachten. Das eine ist die Kurzarbeit um den Betrieb aufrecht zu erhalten und nicht in einer Finanziellen Schieflage zu geraten. Und das andere sind die Gehaltsabrechnungen.
04.02.2021 um 10:36 Uhr
"Was kann der Arbeitgeber nun dagegen unternehmen?"- genau die richtige Frage in einem Br- Forum.
04.02.2021 um 12:27 Uhr
Hallo Petermännchen, wir wollen im BR gewappnet sein, was mun auf uns zu kommt, der AG wird was dagegen unternehmen.
04.02.2021 um 12:37 Uhr
Bei allem Verständnis für die AN, aber wegen:
"So wurde z.B. ein komleter Feiertag mit 8,68 € angerechnet und auch sonst fehlen ca. 60 € pro Monat gegenüber dem Rechner der Agentur für Arbeit."
die Kurzarbeit nicht zu verlängern, halte ich für eine selten bescheuerte Idee.
04.02.2021 um 13:33 Uhr
"Was kann der Arbeitgeber nun dagegen unternehmen?"
Der Arbeitgeber kann die Einigungsstelle anrufen.
"Was kann der BR [..] unternehmen?"
Seminare besuchen
04.02.2021 um 15:27 Uhr
Sinn der der Kurzarbeit ist es Kündigungen zu vermeiden. Ob der BR gut beraten ist eine Einigung zu verweigern wage ich zu bezweifeln. Lohnabrechnungen und Kurzarbeit haben miteinander nichts zu tun.
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