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Minusstunden bei Befreiung

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Sascha112
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin neu gewähltes BR Mitglied in einem großen Rettungsdienst Bereich. Wir Tagen vier mal im Monat. An diesen Tagen werden wir vom Dienst freigestellt, jedoch entstehen hierbei immer Minusstunden. Da ich in einem 8 / !2 Stunden Rhythmus eingeteilt bin werden mir nur die wirklichen Sitzungszeiten mit an und Abfahrt gutgeschrieben, das sind meistens zwischen 4 und 5 Stunden die fehlenden Stunden werden als Minusstunden aufgeführt so das ich im Schnitt im Monat 16 Minusstunden durch meine Tätigkeit als BR erhalte. Leider finde ich nicht wirklich im Gesetzestext was dazu.

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Community-Antworten (5)

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Moreno

18.05.2022 um 12:42 Uhr

Wieso kannst Du nicht normal weiter arbeiten wenn die Sitzung zu Ende ist? Du fährst nach der Sitzung zu Deiner Dienststelle und dort muss der AG dich beschäftigen! Hat er keine Arbeit für Dich weil ...keine Ahnung... alle Autos weg sind ist dies das Problem des AG Minusstunden dürfen Dir deswegen nicht entstehen.

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RudiRadeberger

18.05.2022 um 12:44 Uhr

Die entscheidende Frage ist, ob du von deinem AG "an diesen Tagen" freigestellt wirst oder nur für die Zeit der Sitzungen. Normalerweise wirst du nämlich für die Sitzungsdauer freigestellt, die restliche Zeit musst du entweder deiner regulären Tätigkeit nachgehen oder aber du baust Minusstunden auf.

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celestro

18.05.2022 um 12:47 Uhr

und wenn der AG den TS für den ganzen Tag freistellt, ist das die Sache des AG und es kommen keine Minusstunden in Frage.

R
Relfe

18.05.2022 um 12:54 Uhr

da Du weder "bevorteilt noch benachteilt" werden darfst durch dein Amt, stellt sich die Frage: wirst Du benachteilt? Grundsätzlich würde man sagen "Nein" weil auch nicht-BRM nur Stunden gutgeschrieben bekommen die sie gearbeitet haben, somit müsstest Du nach der Sitzung einfach weiterarbeiten. Wenn der AG dir die Möglichkeit zum arbeiten verweigert kann es 2 Fälle geben:

  1. er kommt in Annahmeverzug
  2. er benachteiligt Dich wegen deiner BR-Tätigkeit in beiden Fällen müßte er Dir die Stunden erstatten

zu 1. der Dienstplan plant dich als Dienst ein, du machst BR-Sitzung, danach lässt der AG dich nicht arbeiten obwohl Du deine Arbeit anbietest --> Annahmeverzug zu 2. der AG plant dich aufgrund der BR-Sitzung aus dem Dienstplan aus --> Benachteiligung aufgrund des Amtes, was Du aber nachweisen müsstest

der Haken: wenn Du gar keinen Dienst laut Dienstplan hast, dann wäre die Sitzung sogar ggf. "Freizeitvergnügen" und der AG müsste ggf. gar nichts erstatten (nicht die Regel, aber möglicher Ausnahmefall)

mMn solltest Du dem AG erklären, dass du nach der Sitzung den Dienst aufnehmen wirst und er sich in Annahmeverzug begibt, wenn er dich nicht arbeiten lässt.

K
Kjarrigan

18.05.2022 um 16:25 Uhr

Die Freistellung richtet sich nach § 37 abs. 2 BetrVG

Für notwendige BR Arbeit meldet sich das BRM beim AG (oder je nach Regelung beim Vorgesetzten) ab und zur Arbeit wieder an.

Entweder macht das jedes BRM selber oder wie in vielen Firmen wird das durch den BRV erledigt der dem AG oder den Vorgesetzten einen Sitzungsplan sendet.

Der AG / Vorgesetzte hat das dann zu organisieren. Wenn das BRM nicht mehr einsetzt werden kann, weil organisatorisch nicht möglich geht das zu Lasten des AG.

Und genau das sollte der AG mit dem AG besprechen und verhandeln. Wenn der AG nicht einsichtig ist wird eben nach Gesetz verfahren und jedes BRM meldet sich ordnungsgemäß mündlich beim Vorgesetzen zur BR Arbeit ab und wieder an.

In der Regel dauert es dann nicht lange bis der AG einlenkt, weil eine regelmäßige und damit auch für den AG einfachere und schnellere Bearbeitung mit einem Sitzungsplan viel einfacher ist. Aber Minusstunden geht gar nicht.

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