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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag Befreiung

E
Eiserne
Nov 2016 bearbeitet

Frage , Ein Kollege ist Schwerbehindert (50%) stellt einen Antrag auf Befreiung von Unbezahlten Überstunden.( Monatlich zwischen 12 und 16 Stunden). Die Tarifstunden von 152,25 werden bezahlt ,täglich werden 45 Minuten ohne bezahlung gearbeitet auf Grund ein BR,Vereinbarung .Er geht zum Br, und bittet um Unterstützung und die bekommt Er nicht aus persönlichen Gründen,was nun . Gruß

3.77603

Community-Antworten (3)

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ickederdicke

08.01.2016 um 08:09 Uhr

Ganz simpel,der MA setzt einen 3-zeiler auf unter Bezug auf das SGB 9, § 124 und erklärt einmalig sein Verlangen von jedweder Mehrarbeit freigestellt zu werden. Dazu brauchts keinen BR und der AG muss dies umgehend beachten und planen.

Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) § 124 Mehrarbeit

Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt

H
Hoppel

08.01.2016 um 10:03 Uhr

CAVE!!!! Dieser TE vermittelt ausschließlich seine sehr selektive Sichtweise!

http://www.pfaelzischer-merkur.de/lokales/lokalimport/zweibruecken-land/Zweibruecken-Land-Querelen-wegen-Umgang-mit-Mehrarbeit;art27549,5265755

Trotzdem kann sich ein AN mit Schwerbehinderung von Mehrarbeit befreien lassen.

I
ickederdicke

08.01.2016 um 12:44 Uhr

@hoppel

????????????????????

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