Zu wenig Arbeit - wer ist verantwortlich?
Habe da eine Frage:
Wir haben momentan sehr wenig Aufträge ... der Urlaub und die Überstunden sind bereits alle verbraucht. Ich habe mal irgendwo gelesen das der Arbeitnehmer ein Anrecht hat auf die Stunden die im Arbeitsvertrag stehen und wenn keine Arbeit da ist dann haftet der Arbeitgeber dafür. Ich finde das nirgends mehr wer kann mir das Gesetzesbuch und den § dazu nennen?
Community-Antworten (5)
06.11.2012 um 10:05 Uhr
Guckst du: § 615 BGB
06.11.2012 um 10:07 Uhr
Hier greift der sog. Annahmeverzugslohn. http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug (etwas weiter unten)
Wenn keine Arbeitszeitflexibilisierung vereinbart wurde. Aber da du ja was von "verbrauchten Überstunden" schreibst, muß es ja wohl bereits eine entsprechende BV geben. Würde ich noch mal gründlich durchlesen, oft enthalten solche Flexibilisierungsmodelle auch Regelungen zu Minusstunden. Ansonsten ist bei (vorübergehendem) Auftragsmangel Kurzarbeit eine Möglichkeit. Hierüber muß aber (zwingend) erst eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden.
06.11.2012 um 10:12 Uhr
Danke Rolfo genau das habe ich gesucht.......Daumen hoch!
06.11.2012 um 10:27 Uhr
Zu beachten wäre aber das der § 615 BGB sowohl durch individualrechtliche als auch kollektivrechtliche Vereinbarungen abdingbar ist. Allerdings muß die Abrede so eindeutig sein, das das Entgeltrisiko nicht vollständig auf den Arbeitnehmer verlagert wird.
06.11.2012 um 12:15 Uhr
ganz wichtig auch. Beim Bezug auf § 615 BGB muss der AN aktiv seine Arbeitkarft anbieten also Beschäftigung lt. ArbV fordern. Bedeutet, er muss in die Firma und sagen ich bin da und möchte lt. ArbV arbeiten und dieses ggf täglich neu.
Also den AG aktiv unter Annahmeverzug setzen.
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