Habe da eine Frage:

Wir haben momentan sehr wenig Aufträge ... der Urlaub und die Überstunden sind bereits alle verbraucht.
Ich habe mal irgendwo gelesen das der Arbeitnehmer ein Anrecht hat auf die Stunden die im Arbeitsvertrag stehen und wenn keine Arbeit da ist dann haftet der Arbeitgeber dafür.
Ich finde das nirgends mehr wer kann mir das Gesetzesbuch und den § dazu nennen?