Erstellt am 05.11.2012 um 23:29 Uhr von Valdi
1. Wenn du nur als Zuschauer hinwillst und der BR auch, ist es in eurer Freizeit und da koennt ihr machen was ihr wollt. Sofern ihr arbeitsfrei habt!
2. Gerichtstermin / fuer dich ? Wenn BR nicht als Zeuge geladen , kann er nur als Freizeitler hinkommen , sofern er frei hat / bekommt/ unbezahlt ist klar. Hoffe ich konnte dir helfen.
Erstellt am 06.11.2012 um 09:58 Uhr von zdophers
Neben Freizeitbesuch und als Zeuge gibt es natürlich auch noch den Besuch im Rahmen einer Arbeitsrechtschulung.
Erstellt am 06.11.2012 um 15:54 Uhr von gironimo
zum Beispiel:
http://www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeitsrecht-fuer-betriebsraete-teil-iii/BR258