W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Wahl, Mitgliedsanzahl unterschritten und keine Ersatzmitglieder vorhanden - Ist es sinnvoller einen Termin nach dem 01.03.2009 festzulegen, damit nicht 2010 wieder neu gewählt werden muss?

F
Fancy
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Betrieb müssen Neuwahlen stattfinden, da wir nicht mehr die Anzahl der Mitglieder unterschritten ist und es auch keine Ersatzmitglieder mehr gibt.

Meine Frage, wie wird außerhalb des zu wählenden Zeitraums der Termin der Wahl festgelegt? Finde alles mögliche nur das nicht! Kann man den Termin beschließen?

Ist es auch sinnvoller dann einen Termin nach dem 01.03.2009 festzulegen, damit nicht 2010 wieder neu gewählt werden muss??

Vielen Dank schon mal im voraus!

5.10402

Community-Antworten (2)

S
schnulli

29.10.2008 um 16:11 Uhr

es ist notwendig die Wahlen so schnell wie möglich einzuleiten. Der Betriebsrat hat die Pflicht den Wahlvorstand unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern zu bestellen nachdem die Tasache das es nicht mehr genügend BR- und Ersatzmitglieder gibt eingetreten ist. Die Wahl selbst wird dann durch den Wahlvorstand eingeleitet und hat auch hier wieder unverzüglich zu erfolgen. Die Wahl muss so zügig vorgenommen werden, das der neue BR seine Arbeit schnellstmöglich aufnehmen kann, dabei müssen die gesetzlichen Fristen natürlich eingehalten werden. Den Termin selbst legt der Wahlvorstand im Wahlausschreiben fest. Da dies alles so schnell wie möglich passieren muss ist es ausgeschlossen erst nach dem 01.03.09 zu wählen.

U
uhu

29.10.2008 um 16:15 Uhr

Fancy, nein, das könnt ihr euch nicht aussuchen; wenn einer der in § 13 Abs. 2 BetrVG bezeichneten Tatsachen feststeht, dann ist die Neuwahl einzuleiten ("Außerhalb dieser Zeit IST der BR zu wählen, wenn..."); seht doch darin eine Chance, durch gute BR-Arbeit bis 2010 zu überzeugen und dann zur Wahl 2010 viele Kandidaten gewinnen zu können;

Ihre Antwort