Erstellt am 04.11.2012 um 13:57 Uhr von Hoppel
@ Drehrumbum
Hätte denn an diesem Feiertag gearbeitet werden müssen?
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem MTV geregelt ist, dass ein Feiertag nicht als Urlaubstag zu werten ist, wenn ansonsten hätte gearbeitet werden müssen.
Erstellt am 04.11.2012 um 14:44 Uhr von rechtbekommen
Urlaub und Ueberstundenabbau nur an Tagen an welchen man arbeiten muesste. An arbeitsfreien Tagen muss man weder Urlaub nehmen noch Ueberstunden abbauen.
Erstellt am 05.11.2012 um 08:31 Uhr von rkoch
> Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem MTV geregelt ist, dass ein Feiertag nicht
> als Urlaubstag zu werten ist, wenn ansonsten hätte gearbeitet werden müssen.
... doch kann ich mir durchaus vorstellen. Der Knackpunkt liegt in dem Detail:
> ein Feiertag fällt in den Urlaub
Insofern könnte ein TV/BV durchaus regeln, dass ein Feiertag (+ggf. Sonntag), der in einen Urlaubszeitraum fällt für den AN niemals ein Arbeitstag ist, selbst wenn Feiertagsarbeit in dem Betrieb (z.B. Krankehaus) üblich ist; Sprich: Dass AN in einem solchen Urlaubsblock nicht zu Diensten am Feiertag (für den ja schon Kraft ArbZG eigentlich kein Urlaub notwendig wäre) eingeteilt werden dürfen.
EDIT: Das ist natürlich nicht wörtlich das selbe wie das was Drehrumbum schreibt, aber wir wissen ja auch nicht, was wörtlich im TV steht und was im "Sprachgebrauch" daraus gemacht wird.
Vgl. auch die Problematik: Kann mein AG am Wochende vor/nach dem Urlaub Mehrarbeit anordnen?
Erstellt am 15.01.2013 um 15:57 Uhr von Kölner
@all
Dieses Thema ist ja nun seit heute entschieden...
Erstellt am 15.01.2013 um 16:28 Uhr von Nubbel
habe ich etwas überlesen? woher weisst du das es sich hier um den tvöd handelt?
Erstellt am 16.01.2013 um 08:37 Uhr von rkoch
@Kölner
Im Urteil (BAG noch nicht veröffentlicht, aber einschlägig Vorinstanz LAG Hamm 16 Sa 1677/10) wird aber der von Drehrumbum verwendete Satz aus dem TV nicht erwähnt. Vielmehr würde ich nach den Zitaten aus dem TVöD ebenfalls so argumentieren wie das LAG. Also hat Drehrumbum seine eigene Interpretation des Inhalts des TV (falsch) wiedergegeben, oder das Urteil bezieht sich auf einen anderen TV (oder die RA haben falsch argumentiert)...
Insofern: Wer weiß schon was wirklich richtig ist.... Sofern der Satz wie oben zitiert tatsächlich wörtlich im TV steht könnte IMHO die Sache anders ausgehen.