Feiertage/ Urlaub
Hallo, ich habe da eine Frage bei uns in Manteltarifvertrag steht das wenn man Urlaub hat und ein Feiertag fällt in den Urlaub so wird der Feiertag nicht als Urlaubstag gewertet. Wie sieht es aus wenn zu dieser Zeit Betriebsruhe ist und der Feiertag mit Überstunden abbau ausgewiesen ist. Tragen Überstunden den selben Stellenwert wie Urlaub?. Wer hat da eine Ahnung. Vielen Dank
Community-Antworten (6)
04.11.2012 um 14:57 Uhr
@ Drehrumbum
Hätte denn an diesem Feiertag gearbeitet werden müssen?
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem MTV geregelt ist, dass ein Feiertag nicht als Urlaubstag zu werten ist, wenn ansonsten hätte gearbeitet werden müssen.
04.11.2012 um 15:44 Uhr
Urlaub und Ueberstundenabbau nur an Tagen an welchen man arbeiten muesste. An arbeitsfreien Tagen muss man weder Urlaub nehmen noch Ueberstunden abbauen.
05.11.2012 um 09:31 Uhr
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem MTV geregelt ist, dass ein Feiertag nicht als Urlaubstag zu werten ist, wenn ansonsten hätte gearbeitet werden müssen.
... doch kann ich mir durchaus vorstellen. Der Knackpunkt liegt in dem Detail:
ein Feiertag fällt in den Urlaub
Insofern könnte ein TV/BV durchaus regeln, dass ein Feiertag (+ggf. Sonntag), der in einen Urlaubszeitraum fällt für den AN niemals ein Arbeitstag ist, selbst wenn Feiertagsarbeit in dem Betrieb (z.B. Krankehaus) üblich ist; Sprich: Dass AN in einem solchen Urlaubsblock nicht zu Diensten am Feiertag (für den ja schon Kraft ArbZG eigentlich kein Urlaub notwendig wäre) eingeteilt werden dürfen. EDIT: Das ist natürlich nicht wörtlich das selbe wie das was Drehrumbum schreibt, aber wir wissen ja auch nicht, was wörtlich im TV steht und was im "Sprachgebrauch" daraus gemacht wird.
Vgl. auch die Problematik: Kann mein AG am Wochende vor/nach dem Urlaub Mehrarbeit anordnen?
15.01.2013 um 16:57 Uhr
@all Dieses Thema ist ja nun seit heute entschieden...
15.01.2013 um 17:28 Uhr
habe ich etwas überlesen? woher weisst du das es sich hier um den tvöd handelt?
16.01.2013 um 09:37 Uhr
@Kölner
Im Urteil (BAG noch nicht veröffentlicht, aber einschlägig Vorinstanz LAG Hamm 16 Sa 1677/10) wird aber der von Drehrumbum verwendete Satz aus dem TV nicht erwähnt. Vielmehr würde ich nach den Zitaten aus dem TVöD ebenfalls so argumentieren wie das LAG. Also hat Drehrumbum seine eigene Interpretation des Inhalts des TV (falsch) wiedergegeben, oder das Urteil bezieht sich auf einen anderen TV (oder die RA haben falsch argumentiert)...
Insofern: Wer weiß schon was wirklich richtig ist.... Sofern der Satz wie oben zitiert tatsächlich wörtlich im TV steht könnte IMHO die Sache anders ausgehen.
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