Hallo,
ich habe da eine Frage bei uns in Manteltarifvertrag steht das wenn man Urlaub hat und ein Feiertag fällt in den Urlaub so wird der Feiertag nicht als Urlaubstag gewertet. Wie sieht es aus wenn zu dieser Zeit Betriebsruhe ist und der Feiertag mit Überstunden abbau ausgewiesen ist. Tragen Überstunden den selben Stellenwert wie Urlaub?. Wer hat da eine Ahnung.
Vielen Dank