W.A.F. LogoSeminare

hilfe man agiert gegen uns als BR

F
fliedertraum
Jan 2018 bearbeitet

hallo heir noch mal fliedertraum also unser problem. wir werden am 31.12 dem personaleisatzplan mit unseren mitarbeitern nur bis 16.uhr zustimmen. jetzt sagte mann uns von der geschäftsl. das sie den markt auch mit übertariflichen mitarbeitern bis 18 uhr öffnen wollen . geht das ???? haben wir etwas da gegen zu setzen ???

1.29004

Community-Antworten (4)

Z
zyklus

03.11.2012 um 14:16 Uhr

Hallo,

solange die "übertariflichen" MA auch leitende Angestelle nach BetrVG sind, dann geht das. Falls nicht, kann die Geschäftsleitung nur mit Leiharbeitern agieren. Das geht aber auch wieder über Euren Tisch. Weist also auf Euren Beschluss hin und wenn der AG dennoch MA über 16.00 Uhr hinweg einplant, dann gibt es den Weg über die Einigungsstelle bzw. über einstweilige Verfügung.

Gruß zyklus

G
gironimo

03.11.2012 um 14:21 Uhr

Nein - auch außertarifliche Mitarbeiter sind nur ganz normale Arbeitnehmer, die sich nach Euren Vereinbarungen mit dem AG zu richten haben; bzw. darf der AG nicht AT-Mitarbeiter arbeiten lassen, wenn der BR nicht zugestimmt hat.

Ihr habt die Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG dagegen zu setzen. Mißachtet der AG diese Mitbestimmung, könnt (müsst) Ihr das Arbeitsgericht anrufen (Unterlassungsanspruch).

H
Hoppel

03.11.2012 um 18:28 Uhr

@ fliedertraum

Meine Fragen sind in Deiner ersten Fragestellung leider unbeantwortet geblieben.

Deswegen noch mal an dieser Stelle:

Mir ist nicht ganz klar, auf welcher Basis ihr die Regelarbeitszeit am 31.12. begrenzen wollt.

Gibt es eine Betriebsvereinbarung, in welcher die Regelarbeitszeit grundsätzlich geregelt ist? Wie ist denn Eure normale Regelarbeitszeit? Greift ein Tarifvertrag? Oftmals sind die Tage 24.12., 31.12. tarifvertraglich geregelt. Sollte man nicht vergessen, dass der 31.12. ein ganz "normaler" Werktag ist.

Da ich bei Euch offensichtlich über 16 Uhr hinaus gearbeitet wird, zu wessen Lasten gehen die ev. entstehenden Minusstunden? Oder kommen die KollegInnen trotz dieser Arbeitszeitverkürzung auf ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit?

W
Watschenbaum

03.11.2012 um 22:35 Uhr

ich glaube, ihr habt euch da etwas verzettelt

ich rate in solchen Fällen , wenn man nicht genau weiß, wie man seine Rechte effektiv und wirksam durchsetzen kann, weil das Fass, das man aufmachen wollte, auszulaufen droht, zu einem Rückzieher, den man dem AG als einmaliges Entgegenkommen verkauft

im vorliegenden Fall geht es um 2 Std zusätzlicher Arbeit an einem speziellen Tag, Freiwillige wären ebenfalls vorhanden, die das übernehmen würden, also jetzt nicht wirklich die Riesenaffäre

der Schaden, den die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit des BR erleiden könnte, wenn man jetzt groß rumeiert und der AG dann doch macht, was er will (wenn auch vielleicht über Umwege), weil man momentan noch nicht den Sachverstand besitzt, um zu wissen, wie man wirksam seine Ansichten durchsetzen könnte, ist wesentlich größer,

als wenn man sich nun taktisch zurückzieht, um genügend Anlauf zu nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt die Angelegenheit für die Zukunft hieb- und stichfest zu regeln

die Realität ist halt meistens, daß es dem AG oftmals nicht genügt, wenn der BR ablehnt, sondern er Wege sucht, diese Ablehnung zu umgehen, um sein Vorhaben trotzdem durchzusetzen

wozu eben manchmal auch gehört, daß er eine beabsichtigte Maßnahme mitbestimmungswidrig einfach durchführt und dann am Ende - nachdem alles so gelaufen ist, wie er wollte - abwartet, was denn nun noch von der BR-Seite kommt oder eben auch nicht kommt

und die wenigsten BR hauen ihm dann ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren um die Ohren unter Androhung evtl. Zwangsgelder bei erneuter mitbestimmungswidriger Handlungen, sondern warten weiter ab oder haken die Angelegenheit gänzlich ab

Ihre Antwort