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Wer besorgt die Vertretung?

G
George
Jan 2018 bearbeitet

Der Dienstgeber verlangt vom Dienstnehmer die Beschaffung einer Vertretung anlässlich seines arbeitsfreien Tages. Nach meiner Kenntnis ist es die Aufgabe des Dienstgebers, für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Der Dienstnehmer kann ihm dabei wohl behilflich sein

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Community-Antworten (4)

L
leserin

02.11.2012 um 14:55 Uhr

Vertretung für einen AN der ausfällt wegen Arbeitsfreiem Tag lt. DP, Krankheit oder Urlaub ist Sache des AG

G
gironimo

02.11.2012 um 18:12 Uhr

Natürlich hat leserin recht.

Ich frage mich nur, was sich der Dienstgeber so denkt. Ist es ihm egal, wer da bei ihm arbeitet. Man stelle sich vor, jeder besorgt sich seinen eigenen Vertreter !!

W
Watschenbaum

03.11.2012 um 07:41 Uhr

da muß man meiner Meinung nach differenzieren

wenn ich kurzfristig frei haben möchte, aus Gründen die keine Freistellung nach 616 BGB auslösen würden , und der AG meint, okay, wenn du mir einen Ersatz bringst (Kollegen fragen, der einspringen würde etc.), ginge das in Ordnung ist das doch etwas anders zu sehen............

P
Petrus

05.11.2012 um 11:30 Uhr

Ist der Dienstvertrag ein Arbeitsvertrag? Wenn nicht, könnte der Dienstgeber durchaus recht haben...

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