Wer besorgt die Vertretung?
Der Dienstgeber verlangt vom Dienstnehmer die Beschaffung einer Vertretung anlässlich seines arbeitsfreien Tages. Nach meiner Kenntnis ist es die Aufgabe des Dienstgebers, für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Der Dienstnehmer kann ihm dabei wohl behilflich sein
Community-Antworten (4)
02.11.2012 um 14:55 Uhr
Vertretung für einen AN der ausfällt wegen Arbeitsfreiem Tag lt. DP, Krankheit oder Urlaub ist Sache des AG
02.11.2012 um 18:12 Uhr
Natürlich hat leserin recht.
Ich frage mich nur, was sich der Dienstgeber so denkt. Ist es ihm egal, wer da bei ihm arbeitet. Man stelle sich vor, jeder besorgt sich seinen eigenen Vertreter !!
03.11.2012 um 07:41 Uhr
da muß man meiner Meinung nach differenzieren
wenn ich kurzfristig frei haben möchte, aus Gründen die keine Freistellung nach 616 BGB auslösen würden , und der AG meint, okay, wenn du mir einen Ersatz bringst (Kollegen fragen, der einspringen würde etc.), ginge das in Ordnung ist das doch etwas anders zu sehen............
05.11.2012 um 11:30 Uhr
Ist der Dienstvertrag ein Arbeitsvertrag? Wenn nicht, könnte der Dienstgeber durchaus recht haben...
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