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Mitbeteiligung bei Neubestzung von Stellen.

W
Wamme
Jan 2018 bearbeitet

Muss der AG bei neubestzungen von Dienststellenleiter und desen Stellvertreter bei einer Interner Besetzung den Btr. mit ein Beziehen. Der AG behauptet er kann das Anortnen und muss den Btr. nicht in die Planung mit ein Beziehen. Ich meine er muss , bin ich da richtig Informirt.

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Community-Antworten (1)

M
meckerziege

01.11.2012 um 10:43 Uhr

Warum die Neubesetzung?

Bei Versetzungen ist der BR zu hören und kann auch verlangen, dass auch bei internen Neubesetzungen interne Stellenausschreibungen stattfinden. Schließlich habt Ihr als BR das Wohl des Ganzen im Auge, oder? Es könnte doch sein, dass ein Kollege benachteiligt wird und da muß der BR die Chance haben, sich zu positionieren.

AGs behaupten immer viel - § 92 Personalplanung; §92a Beschäftigungssicherung; §93 Ausschreibung; §95 Auswahlrichtlinien; fallen mir auf Anhieb ein.

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