W.A.F. LogoSeminare

Verleumdung

DW
Der Wähler
Mai 2022 bearbeitet

nach der Betriebsratswahl informiert eine Liste über E-Mail die gesamten Mitarbeiter darüber das Sie vor, während und nach der Wahl Unstimmigkeiten festgestellt hätten und eine Klage erhoben haben Ist das zulässig ?

374012

Community-Antworten (12)

G
ganther

17.05.2022 um 22:48 Uhr

Wo ist die Verleumdung?

DW
Der Wähler

17.05.2022 um 23:17 Uhr

Sie haben besonders dem Wahlausschuss vorgeworfen die Wahl manipuliert zu haben Aber grundsätzlich dürfen Sie so etwas über den gesamt E-Mail Verteiler an alle versenden

C
Catweazle

18.05.2022 um 01:10 Uhr

Die Behauptung von Tatsachen ist grundsätzlich keine Verleumdung.

L
lolium

18.05.2022 um 09:51 Uhr

deine Einschätzung catweazle, dass es sich hier um eine Tatsachenbehauptung handelt ist etwas kühn. Die Anschuldigungen wiegen jedenfalls schwer. Wenn es tatsächlich stichhaltige Hinweise gibt, dass die Wahl manipuliert wurde halte ich es für ligitim dies öfftentlich kund zu tun. Die Überprüfung liegt ja nun bei Gericht. So oder so ist der Schaden rießig - Wenn es stimmt ist es ein Sauerei, wenn es nicht stimmt, bleibt der Makel am neuen Gremium kleben, ganz zu schweigen von der wohl jetzt schon vergifteten Stimmung.

E
Erbsenzähler

18.05.2022 um 10:11 Uhr

@lolium "deine Einschätzung catweazle, dass es sich hier um eine Tatsachenbehauptung handelt ist etwas kühn." Ups, Catweazle hat nur gesagt, dass die Behauptung von Tatsachen keine Verleumdung sei. Er hat nicht behauptet, dass das im geschilderten Fall so ist.

T
takkus

18.05.2022 um 10:20 Uhr

Warum sollte ich nicht kund tun dürfen dass Klage gegen die durchgeführte Betriebsratswahl eingereicht wurde? Ich sehe hier keine Verleumdung sondern eine Meinungsäußerung über eine erfolgte Tatsache.

@ lolium: das eine Liste gegen die Wahl klagt ist also keine Tatsache?

R
Relfe

18.05.2022 um 11:13 Uhr

in den Ausführungen des "Threadstarters" sehe ich auch keine Verleumdnung, nur die Offenlegung der Tatsache, das man Klage erhoben hat und aus welchen Gründen. Wenn das schon nicht mehr erlaubt ist, wie soll man dann die Klage begründen wenn MA fragen warum man Klage eingereicht hat? Selbst wenn das Gericht entscheidet: alles in Ordnung, die Wahl war ok, sehe ich da noch keinerlei Verleumdnung o.ä. Hier haben MA Zweifel geäußert und den Rechtsweg beschritten, das ist der Weg den man geht in einem Rechtsstaat

R
R.Staunlich

18.05.2022 um 11:24 Uhr

Ohne alle Daetails des Vorwurfes zu kennen ist das seghr schwierig zu beurteilen. Aber der Vorwurf "die Wahl manipuliert zu haben" ist heftig und könnte den § 186 StGB oder sogar den § 187 StGB erfüllen.

L
lolium

18.05.2022 um 11:27 Uhr

@ takkus: woher soll ich das wissen, ob das eine Tatsache ist oder nicht. Ich kenne weden den Autor persönlich noch den Betrieb noch den dortigen Betriebsrat und war auch nicht im Wahlvorstand. Grundsätzlich bin ich erst mal zurückhaltend misstrauisch wenn jemand kommt und eine "Tatsachenbehauptung" aufstellt.

T
takkus

18.05.2022 um 11:59 Uhr

Naja, das hat "Der Wähler" doch geschrieben das eine Liste Klage gegen die BR- Wahl eingereicht hat weil sie Unstimmigkeiten festgestellt haben. Das ist also eine Tatsache oder nicht? Der Autor wird doch hier keine Märchen erzählen.

C
celestro

18.05.2022 um 12:46 Uhr

Zumindest den Punkt:

"Sie haben besonders dem Wahlausschuss vorgeworfen die Wahl manipuliert zu haben"

aus dem zweiten TS-Post kann man zum jetzigen Zeitpunkt wahrlich nicht einfach als Tatsachenbehauptung hinstellen.

P.S. also die Behauptung, dies habe der WV gemacht. Das die Kläger das glauben und in der Klage geschrieben haben, mag ja durchaus eine Tatsache sein.

E
enigmathika

18.05.2022 um 13:27 Uhr

Dürfen sie allen Kolleg:innen mitteilen, dass sie die Wahl angefochten haben? Ja, das dürfen sie. Das ist schließlich kein Geheimnis. Das Gerichtsverfahren ist ohnehin öffentlich.

Ihre Antwort