freiwillige Versetzung
Hallo eine Mitarbeiterin will freiwillig versetzt werden von der ambulanten Pflege in die Stationäre Pflege aber der Arbeitgeber verweigert dies. Hat der Betriebsrat ein wort mitzureden oder scheidet das Mitbestimmungsrecht aus?
Können wir auf die Versetzung den Arbeitgeber drängen?
Community-Antworten (4)
31.10.2012 um 19:44 Uhr
In der von Dir geschilderten Weise, kann der BR zunächst nichts tun. Wenn die Stelle in der stationären Pflege innerbetrieblich ausgeschrieben ist, kann der AN sich darauf bewerben. Bei der Stellenbesetzung kann der BR dann seine Mitbestimmung im Sinne des § 99 BetrVG ausüben.
Natürlich kann der AN auch den BR bitten, seine Interessen in Sachen Versetzungswunsch zu vertreten. Der BR hat vielleicht bessere Argumente.
01.11.2012 um 16:23 Uhr
. . . oder aber man verweigert bei der nächsten Einstellung im stationären Bereich die Zustimmung, mit dem Hinweis darauf, dass es eine MAin gibt, die auf diese Stelle versetzt werden könnte . . .
01.11.2012 um 21:43 Uhr
und wölfchen wo findet man dazu was im §99 BetrVG....
06.11.2012 um 16:38 Uhr
. . . bitte um Entschuldigung - der Beitrag war so weit hinter gerutscht, dass ich ihn und die enthaltene Frage heute erst zufällig entdeckt habe. Im § 99 (1) 3. steht der Satz, dass der BR die Zustimmung zur Einstellung verweigern kann, wenn "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass . . . oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist . . . ". Wenn der Arbeitgeber jemanden im stationären Bereich einstellen will, obwohl ein anderer Bewerber aus dem ambulanten Bereich sich auf eine solche Stelle beworben hat, hat er/sie nicht durch die Neueinstellung einen Nachteil, ohne dass dies betriebliche oder persönliche Gründe gerechtfertigt ist? Als BR würde ich zu Gunsten der MAin davon ausgehen, dass es so ist und somit ein Einstellungsverweigerungsgrund gegeben ist . . .
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