Erstellt am 31.10.2012 um 17:27 Uhr von gironimo
Ihr sagt dem Chef, dass er derartige Dinge besser sein läßt. Entweder er beachtet den BR und die Einigung des AG mit dem BR (das soll er Euch am Besten schriftlich geben) oder Ihr werdet das ArbG anrufen und auf Unterlassung klagen. (wenn Ihr das nicht tut, nimmt er Euch nicht sonderlich ernst)
Man beachte § 77 Abs 4 BetrVG. Der AN kann nicht "freiwillig" an einer Betriebsvereinbarung vorbei etwas anderes mit dem AG vereinbaren.
Alternativ könntet Ihr auch eine zusätzliche Vereinbarung über Bereitschaftsdienst fordern; natürlich mit zusätzlichen Bonbons für die betroffenen AN.
Habt Ihr schon ein Seminar besucht?
Erstellt am 31.10.2012 um 18:37 Uhr von leserin
gironimo -- AbG???
Wo bitte handelt hier der AG rechtswidrig???
Der BR hat einer Sache zugestimmt und der AG möchte nun etwas neues! Ist soweit alles OK und erlaubt!! Der AG hat dem BR einen neuen Vorgang zur MB vorgelegt und auch gleich eine Zusage von bestimmten AN, dass sie mit der Maßname einverstanden wären. Nun ist der BR wieder am Zug entweder dem neuen Vorgang zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Wenn der BR ablehnt sie das BetrVG das weitere mögliche vor.
Also, alle OK und kein Fall von rechtlich flaschem und angreifbaren Handeln. Auch missachtet der AG hier keine BV
Also auch kein Fall für eine Unterlassungforderung
Erstellt am 31.10.2012 um 19:02 Uhr von Nubbel
leserin, wenn das so wäre...... cool......man schüchtert arbeitnehmer ein.............läßt sich FREIWILLIGE erklärungen unterschreiben............ und geht dann zum betriebsrat.
da hast du sicher etwas felsch gelesen:)
Erstellt am 31.10.2012 um 21:51 Uhr von Watschenbaum
das eine (Regelarbeitszeit) hat ja mit dem anderen (Bereitschaft) erstmal nichts zu tun
der AG hört euch bzgl. dieser Bereitschaft an - ist ja so in Ordnung
er hat auch gleich ein paar Freiwillige - auch in Ordnung
(ob sie für ihre Zusage gefoltert wurden, kann man erfragen)
somit könnt ihr in diesem Ausnahmefall entweder zustimmen oder ablehnen
wenn ihr ablehnt, kann sich der AG auch diese Freiwilligen erstmal in die Haare schmieren,
dann gibt es eben keine Bereitschaft an diesem Tag zu diesen Zeiten
ob es Sinn machen würde, an diesem Tag eine Bereitschaft einführen zu wollen, könnt ihr selbst am besten beurteilen,
genauso welche Gründe dagegen sprechen würden,
einfach mal grundsätzlich abzulehnen würde ich nicht empfehlen
ob es Sinn macht, für zukünftige Fälle den Bereitschaftsdienst in einer BV zu regeln, auch
also macht einfach euren Job, kein Grund zur Panik
Erstellt am 01.11.2012 um 08:44 Uhr von Hoppel
@ fliedertraum
Mir ist nicht ganz klar, auf welcher Basis ihr die Regelarbeitszeit am 31.12. begrenzen wollt.
Gibt es eine Betriebsvereinbarung, in welcher die Regelarbeitszeit grundsätzlich geregelt ist?
Wie ist denn Eure normale Regelarbeitszeit?
Greift ein Tarifvertrag? Oftmals sind die Tage 24.12., 31.12. tarifvertraglich geregelt.
Da ich vermute, dass bei Euch üblicherweise über 16 Uhr hinaus gearbeitet wird, zu wessen Lasten gehen die ev. entstehenden Minusstunden?
Erstellt am 01.11.2012 um 08:51 Uhr von gironimo
Das ist das eben mit der Theorie und der Praxis. Wenn der AG einen Bereitschaftsdienst gewollt hätte, hätte er dies doch zuvor mit dem BR besprechen können (entweder schon bei der eigentlichen Arbeitszeitregelung oder bevor er sich was unterschreiben läßt.)
Die Vorgehensweise, sich erst die schriftliche Zustimmung von den Mitarbeitern zu holen und dann den BR damit zu konfrontieren ist ein Stil, der alles andere als in Ordnung ist und den man sich nicht bieten lassen sollte.
Was um Himmels Willen ist denn am Sivestertag zwischen 16 und 18.30 Uhr mit "Bereitschaft" zu regeln, was nicht von vornherein als notwendig bekannt war?
Ich stimme Watschenbaum zu: Kein Grund zur Panik.
Wenn Ihr vorher der Meinung ward, dass bis 16 Uhr o.k. ist, bleibt dabei.
Ihr müsst dennoch dem AG klar machen, dass ohne Eurer Zustimmung auch die Freiwilligen nicht bis 18.30 arbeiten dürfen (um Sivesterkracher zu verkaufen??)