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Was bedeutet "betrieblich möglich"? (Tarifvertrag)

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin mit 31,25 Std. teilzeitbeschäftigt. Vollzeit = 35 Std. / Woche. Nun möchte ich auf Vollzeit aufstocken. Der Tarifvertrag lautet:

Wünschen Arbeitnehmer mit Teilzeitarbeit den Übergang in Vollzeitarbeit oder eine andere Arbeitszeit in Teilzeit, so soll dem entsprochen werden, wenn eine entsprechende Beschäftigung an einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder mit einer anderen Arbeitszeit am gleichen Arbeitsplatz betrieblich möglich ist.

Was heißt betrieblich möglich? Muss der AG mir nachweisen, dass es unmöglich ist oder muss ich beweisen, dass es möglich ist? Für die Aufstockung spricht, dass in unserer 4-Mann-Abteilung nun die Bearbeitung / Verwaltung des Reklamationsmanagements hinzugekommen ist und seit geraumer Zeit immer wieder eine "Springer-Kollegin" in der Abteilung mitarbeitet.

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Community-Antworten (6)

M
meckerziege

31.10.2012 um 15:20 Uhr

TIPP: Erstmal im Guten mit dem AG sprechen und ihn darauf aufmerksam machen, dass in der Abteilung durchaus Arbeit genug da ist und du gerne die knapp 4 Stunden mehr arbeiten würdest. Frage: Ist die Springer - Kollegin aus einer anderen Abteilung ausgeliehen oder extra für die Arbeiten in der Rekla eingestellt?

Ich kenne euren TV nicht, aber ich denke betrieblich möglich, heißt ohne großen Aufwand. Das interpretiere ich so: der Schreibtisch an dem du 31 Stunden arbeitest, wäre nicht extra anzuschaffen weil du 4 Stunden mehr arbeitest. Da genug Arbeit da ist, müssen woanders keine Stellen /Stunden abgebaut werden oder neue Aufträge herangeholt werden.

Aber bevor eine neue Kollegin eingestellt wird, sollen Kollegen aus dem Betrieb bevorzugt werden!

G
gironimo

31.10.2012 um 18:16 Uhr

Ich kann derartige Formulierungen, die überwiegend aus Schmelzkäse zubereitet sind, nicht leiden. Ich würde die Gewerkschaft fragen, was man sich am Verhandlungstisch bei dieser Formulierung so dachte.

Aber auf jedem Fall gibt es ja auch noch den § 9 TzBfG. Es ist anzunehmen, dass der Tarif auf diesem Paragraphen aufbauen soll. " ... Soll dem entsprochen werden ..." dürfte hier so ausgelegt werden, dass das TzBfG großzügiger zu Gunsten des AN gehandhabt werden soll.

Die Lösung kann nur sein: 1. Tipp von meckerziege befolgen. 2. Bei Mißerfolg den BR um Mithilfe bitten. 3. Wenn Mißerfolg: Gewerkschaft hinzuziehen.

S
seesee

31.10.2012 um 18:52 Uhr

Ich hatte bereits im Frühjahr wegen Aufstockung angeklopft (die Kinder sind groß, etc.) - und erhielt eine Absage, schriftlich, mit Begründung: keine Mehrbedarf an Personal erforderlich. Ich glaube - ohne dass ich es nachweisen könnte - dass die Ablehnung mit meiner BR-Tätigkeit zusammenhängt. Mein Abteilungsleiter signalisierte mir das auch in einem "inoffiziellen" Gespräch: man will nicht, dass noch mehr BR-Stunden anfallen. Damals hab ich noch nicht auf meinen Anspruch (?) nach Tarifvertrag bestanden und erstmal still gehalten. Aber jetzt ist eben das Reklamationsmanagement, das es vorher so im Betrieb noch nicht gab, in unserer Abteilung hinzu gekommen, meine Chance, nochmal anzufragen.

Die Springerin ist als Springerin eingestellt worden.

Übrigens arbeitet ein MA der Abteilung im Rahmen der möglichen tarifvertraglichen Quote mit 40 Std. Diese 5 Mehrstunden könnten ja theoretisch gekürzt werden. Vom Sachgebiet her macht in der Abteilung dieser Kollege mehr oder weniger das gleiche wie ich. Die 40-Std. Regelung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen MA und AG, die mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Seiten gekündigt werden kann.

M
meckerziege

01.11.2012 um 10:57 Uhr

Du darfst in deiner Eigenschaft als BR nicht benachteiligt werden!

Dem Kollegen Stunden zu streichen, würde ich nicht gut finden, aber die Springerin ist als Springerin eingestellt - dann springt sie ja auch woanders?!

Ich würde den BR ganz offen beteiligen und deine Vermutung auf Benachteiligung zur Diskussion stellen.

Ich würde dann den AG zur Stellungnahme in den BR einladen. Wenn es sich so bewahrheitet, geht es nicht um die Stunden, die du mehr arbeiten möchtest, sondern um Benachteiligung im Mandat! Und das ist ein ganz anderer Schuh, aber muß natürlich auch bewiesen werden! Viel Glück!

S
seesee

01.11.2012 um 11:35 Uhr

Ja, meine BR-Kollegen habe ich damals schon mit ins Boot geholt; die Beweislage war auch da schon der Knackpunkt...

Aber was die tarifliche Formulierung "betrieblich möglich" angeht, müsste es doch schon irgendwelche mehr oder weniger offigzielle Auslegungen geben. Wenn mein AG mein Gesuch auf Aufstockung ablehnt, werde ich mich an die Gewerkschaft wenden.

H
Hoppel

01.11.2012 um 12:46 Uhr

BAG, Urteil vom 15. 8. 2006 - 9 AZR 8/06

Der AG muss ggf. darlegen, warum eine Aufstockung nicht möglich ist.

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