Hallo,

ich bin mit 31,25 Std. teilzeitbeschäftigt. Vollzeit = 35 Std. / Woche. Nun möchte ich auf Vollzeit aufstocken. Der Tarifvertrag lautet:

Wünschen Arbeitnehmer mit Teilzeitarbeit den Übergang in Vollzeitarbeit oder eine andere
Arbeitszeit in Teilzeit, so soll dem entsprochen werden, wenn eine entsprechende
Beschäftigung an einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder mit einer anderen Arbeitszeit
am gleichen Arbeitsplatz betrieblich möglich ist.

Was heißt betrieblich möglich? Muss der AG mir nachweisen, dass es unmöglich ist oder muss ich beweisen, dass es möglich ist? Für die Aufstockung spricht, dass in unserer 4-Mann-Abteilung nun die Bearbeitung / Verwaltung des Reklamationsmanagements hinzugekommen ist und seit geraumer Zeit immer wieder eine "Springer-Kollegin" in der Abteilung mitarbeitet.