Erstellt am 30.10.2012 um 15:10 Uhr von BRMler
Klar kann er auf der Stelle beschäftigt werden. Aber sofern der AN, was er nicht sollte, keinen neuen ArbV unterzeichnet, bleibt der alte unbefristete im Bestand
Erstellt am 30.10.2012 um 15:56 Uhr von gironimo
Damit keine unterschiedlichen Auffassungen bestehen, über die niemand geredet hat und dann später unnötig Differenzen verursachen, sollte man vielleicht schon vor dem Wechsel darüber sprechen, was nach der Schwangerschaftsvertretung kommt.
Erstellt am 30.10.2012 um 16:29 Uhr von leserin
ergänzend zu gironimo...und das dann schtiftl. festhalten!
Erstellt am 31.10.2012 um 11:17 Uhr von betriebsratten
Ähh..vielleicht hab ichs auch nur nicht richtig verstanden: Aber es liegt bei dem Zeitraum eine Versetzung vor-der wiederum der BR zustimmen muss. Und in dem Beschluss bzw. bereits bei der Versetzung sollte drinstehen dass nach der zeitlich befristeten etc. pp wieder rückkehr an den alten Arbeitsplatz zu unveränderten bedingungen.
Viele Grüße von den Betriebsratten