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Mitbestimmung bei räumlicher Versetzung?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Prüfer, die in der Werkstatt die durchgeführten Arbeiten freigeben, konnten ihre Schreibtischarbeiten (unterzeichnen, Befundberichte prüfen, technische Dokumentation einsehen) bislang im sog. Prüferbüro durchführen. In der Werkstatt selbst befindet sich ein ca. 25 qm großer Raum, der rundherum mit Glasscheiben ab Hüfthöhe versehen ist (Aquarium genannt). Dies war früher das Büro des Werkstattleiters. Die Stelle des Werkstattleiters wurde abgesetzt, so dass das Büro mitten in der Halle nun frei ist. Der verantwortliche übergeordnete Leiter hat nun entschieden, dass die Prüfer ihre Schreibtische im Prüferbüro zu leeren haben und ihre Tätigkeiten am Schreibtisch nun im Aquarium durchführen müssen.

Ist der BR in der Mitbestimmung? Ist es etwa eine Versetzung? Die beiden Räume sind ca. 15m voneinander weg; der Nachteil besteht darin, dass es im Aquarium viel lauter ist und jeder von allen Seiten reinsehen und die Tätigkeiten beobachten kann.

1.27003

Community-Antworten (3)

B
BRMetall

30.10.2012 um 14:21 Uhr

NEIN, keine Versetzung!

So seltsam, bei der vorherigen Besetzung hatte der BR doch wohl auch keine Bedenken. Einsicht ist heute durchaus üblich

R
ramadeg

30.10.2012 um 21:18 Uhr

Durchaus korrekt, was BRmetall da schreibt. Allerdings sollte man eine Prüfung des Arbeitsplatzes vornehmen, denn es könnte ggf. eine unzulässige Lärmbelastung vorliegen. Auch könnte es sein, dass Sicherheitsbedenken bestehen, wenn das Aquarium in einer produktiven Umgebung ist (Geruchsbelästigung), Gefahrstoffe, ...

S
Snooker

30.10.2012 um 23:42 Uhr

Hi seesee

schau mal unter § 87 Abs 1 Nr 1 (Ordung und Verhalten.....)

lg rainerw

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