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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsmaterial

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stefaniewolf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein Callcenter und haben vor einiger Zeit größere Bildschirme bekommen. Jeder Mitarbeiter hat einen bekommen. Es wurde ein zusätzliches PC-Programm angeschafft, so dass jetzt jeder Mitarbeiter 2 Bildschirme auf dem Schreibtisch hat. Jetzt wurde aber, da nicht genug große Bildschirme mehr da waren, wieder auf die kleinen zurückgegriffen. Es wurde am Anfang auch noch von dem Teamleitern gefragt, ob man einen großen oder kleinen Bildschirm haben möchte. Jetzt haben einige Mitarbeiter, die vorher einen großen hatten, zwei kleine bekommen. Wie und nach was können wir argumentieren, dass der Chef noch große Bildschirme bestellt. ?? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

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Freigeist

30.10.2012 um 07:51 Uhr

Denke mal das ihr hier am ehesten über den Arbeits - und Gesundheitsschutz rein kommt. Also über die "BildscharbV" z.B. §4 . Müsst ihr euch mal n bissl Zeit zum schmökern in den Anhängen nehmen....

Allgemein über das BetrVG : Allgemeine Aufgaben §80 (1) und (2) , sowie 87 (7) und 89 (1).

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gironimo

30.10.2012 um 10:41 Uhr

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stefaniewolf

30.10.2012 um 20:31 Uhr

Vielen Dank, Freigeist und gironimo. War allerdings nicht so hilfreich, da ich nicht weiss, nach welchem § man exakt beim Chef anführen kann. Die Ergo-online war informativ, aber leider sagte es mir über den Bildschirm, erst groß und dann klein, aus. Aber vielen DANK

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