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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Diebstahl unter Kollegen

B
Bodenwischer
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben folgendes Problem. Ein Angestellter wurde am vergangenen Mittwoch beim stehlen erwischt. Er klaute zwei Pfund Kaffee der Mitarbeiter. Nun meint unser Arbeitgeber, daß er dem Angestellten nicht kündigen kann, weil es eine Kasse und Kaffee der Kollegen gewesen sei und er damit nichts zu tun habe. Ist das richtig?

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Community-Antworten (8)

N
Nubbel

28.10.2012 um 11:39 Uhr

wenn er ihm nicht kündigen möchte, kann er es so begründen.

man könnte ihn fragen, ob er auch so agieren würde, wenn es sein privater kaffee gewesen wäre.

H
Hoppel

28.10.2012 um 11:48 Uhr

@ Bodenwischer

Grundsätzlich ist jeder Diebstahl im betrieblichen Zusammenhang geeignet, eine fristlose Kündigung ausprechen zu können. Es spielt keine Rolle, ob der AG, Kollegen oder Kunden geschädigt wurden.

"Dass schon die Entwendung geringfügiger Gegenstände eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt. Zwar betreffen die hierzu ergangenen Entscheidungen regelmäßig den Diebstahl von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sachen. Gleiches muss jedoch für den Diebstahl gelten, der von einem Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitskollegen begangen wird.

Der Arbeitgeber hat nämlich aufgrund einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht den Arbeitnehmer davor zu schützen, dass sich Arbeitskollegen an den von ihm eingebrachten Sachen in rechtswidriger Weise vergreifen.

Dem kann der Arbeitgeber aus Gründen der Prävention nur gerecht werden, wenn er bereits den geringfügigen "Kollegendiebstahl" zum Anlass für eine - im Allgemeinen fristlose - Kündigung nimmt."

Ziat aus LAG Köln, 1 Sa 1354/01

Aber nichts desto trotz muss auch hier eine Abwägung sämtlicher Interessen erfolgen.

R
rechtbekommen

28.10.2012 um 12:37 Uhr

Warum will der BR hier unbedingt eine Kuendigung? Man sollte es vielleicht erst einmal mit reden und ermahnen versuchen. Auch erst einmal versuchen den Grund zu hinterfragen.

Also, warum gleich den Scharfrichter spielen.

V
Valdi

28.10.2012 um 12:38 Uhr

@ Bodenwischer Drehen wir den Sachverhalt mal um: Der AG will den MA kuendigen. Der MA kommt zu dir / BR/ und bittet um Hilfe. Vorraussetzung meinerseits waere: Nur Kaffe Diebstahl , nicht Geld !!! Da gibt es keine Entschuldigung. Nicht das ich den Kaffediebstahl gutheisse, doch wuerde ich, sofern der MA eine nachvollziehbare Erklaerung gibt versuchen seinen Kopf zu retten. Gnade vor Recht.

G
gironimo

28.10.2012 um 13:20 Uhr

Ich bin da auch der Auffassung, dass man zunächst einmal den Kaffeedieb hören sollte.

Man beachte die Verhältnismäßigkeit und die Möglichkeit milderer Mittel, bevor man an Kündigung denkt

H
Hoppel

28.10.2012 um 13:48 Uhr

Dass die Frage von einem BRM gestellt wurde, ist überhaupt nicht ersichtlich.

@ Valdi

"Nur Kaffe Diebstahl , nicht Geld !!!" ist eine merkwürdige Einstellung. Immerhin muss Kaffee auch gekauft werden!

Oder würdest Du auch so reagieren, wenn Du gerade erst zwei Pfund Kaffee für Dich und Deine KollegInnen gekauft hättest und die würden dann von einem Kollegen geklaut?

Egal was aus dieser Sache resultiert, das Vertrauensverhältnis dürfte einen erheblichen Schaden erlitten haben ... und das wegen ein paar Euronen.

V
Valdi

28.10.2012 um 16:48 Uhr

Ja Hoppel, auch wenn ich den Kaffe gekauft haette, wuerde ich so reagieren.

B
blackjack

28.10.2012 um 17:33 Uhr

...bei uns würde sowas auf Selbskündigung hinauslaufen.

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