Erstellt am 28.10.2012 um 10:39 Uhr von Nubbel
wenn er ihm nicht kündigen möchte, kann er es so begründen.
man könnte ihn fragen, ob er auch so agieren würde, wenn es sein privater kaffee gewesen wäre.
Erstellt am 28.10.2012 um 10:48 Uhr von Hoppel
@ Bodenwischer
Grundsätzlich ist jeder Diebstahl im betrieblichen Zusammenhang geeignet, eine fristlose Kündigung ausprechen zu können. Es spielt keine Rolle, ob der AG, Kollegen oder Kunden geschädigt wurden.
"Dass schon die Entwendung geringfügiger Gegenstände eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt. Zwar betreffen die hierzu ergangenen Entscheidungen regelmäßig den Diebstahl von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sachen. Gleiches muss jedoch für den Diebstahl gelten, der von einem Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitskollegen begangen wird.
Der Arbeitgeber hat nämlich aufgrund einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht den Arbeitnehmer davor zu schützen, dass sich Arbeitskollegen an den von ihm eingebrachten Sachen in rechtswidriger Weise vergreifen.
Dem kann der Arbeitgeber aus Gründen der Prävention nur gerecht werden, wenn er bereits den geringfügigen "Kollegendiebstahl" zum Anlass für eine - im Allgemeinen fristlose - Kündigung nimmt."
Ziat aus LAG Köln, 1 Sa 1354/01
Aber nichts desto trotz muss auch hier eine Abwägung sämtlicher Interessen erfolgen.
Erstellt am 28.10.2012 um 11:37 Uhr von rechtbekommen
Warum will der BR hier unbedingt eine Kuendigung? Man sollte es vielleicht erst einmal mit reden und ermahnen versuchen. Auch erst einmal versuchen den Grund zu hinterfragen.
Also, warum gleich den Scharfrichter spielen.
Erstellt am 28.10.2012 um 11:38 Uhr von Valdi
@ Bodenwischer
Drehen wir den Sachverhalt mal um:
Der AG will den MA kuendigen. Der MA kommt zu dir / BR/ und bittet um Hilfe. Vorraussetzung meinerseits waere: Nur Kaffe Diebstahl , nicht Geld !!! Da gibt es keine Entschuldigung. Nicht das ich den Kaffediebstahl gutheisse, doch wuerde ich, sofern der MA eine nachvollziehbare Erklaerung gibt versuchen seinen Kopf zu retten. Gnade vor Recht.
Erstellt am 28.10.2012 um 12:20 Uhr von gironimo
Ich bin da auch der Auffassung, dass man zunächst einmal den Kaffeedieb hören sollte.
Man beachte die Verhältnismäßigkeit und die Möglichkeit milderer Mittel, bevor man an Kündigung denkt
Erstellt am 28.10.2012 um 12:48 Uhr von Hoppel
Dass die Frage von einem BRM gestellt wurde, ist überhaupt nicht ersichtlich.
@ Valdi
"Nur Kaffe Diebstahl , nicht Geld !!!" ist eine merkwürdige Einstellung. Immerhin muss Kaffee auch gekauft werden!
Oder würdest Du auch so reagieren, wenn Du gerade erst zwei Pfund Kaffee für Dich und Deine KollegInnen gekauft hättest und die würden dann von einem Kollegen geklaut?
Egal was aus dieser Sache resultiert, das Vertrauensverhältnis dürfte einen erheblichen Schaden erlitten haben ... und das wegen ein paar Euronen.
Erstellt am 28.10.2012 um 15:48 Uhr von Valdi
Ja Hoppel, auch wenn ich den Kaffe gekauft haette, wuerde ich so reagieren.
Erstellt am 28.10.2012 um 16:33 Uhr von blackjack
...bei uns würde sowas auf Selbskündigung hinauslaufen.