Diebstahl unter Kollegen. Jetzt sind wir als neuer Betriebsrat etwas ratlos.
Diebstahl unter Kollegen! Wir sind ein Betrieb mit Tag- und Nachtschicht. Letzte Nacht ist aus einem abgeschlossenen Büro eine komplette Musikanlage eines Kollegen gestohlen worden. Fernseher, die noch aus WM-Zeiten offen herumstehen, wurden nicht angerührt! Jetzt sind wir als neuer Betriebsrat etwas ratlos, wie wir vorgehen dürfen. Können wir aus allen Abteilungen eine Liste der Personen fordern, die nachts hier tätig waren? Oder die Liste aller Leute, die einen Schlüssel zu diesem Büro oder den Generalschlüssel haben?
Community-Antworten (21)
14.07.2006 um 21:24 Uhr
@majojon, wow, eine Musikanlage im Büro? Nicht schlecht!
Aber mal abgesehen davon, das ist ne Schweinerei, keine Frage, aber in so einem Fall ist der Arbeitgeber gefordert!
14.07.2006 um 21:26 Uhr
"Schuster bleib bei Deinen Leisten!" oder "Nicht Arzt spielen, wenn man Schlosser ist!"
14.07.2006 um 22:12 Uhr
majojon,
ist ein Diebstahl durch den Betroffenen jetzt nicht mehr bei der Polizei anzuzeigen?
Dass der AG informiert wird, ist klar. Frage mich jedoch, was denn der AG alleine tun soll? Eigene Ermittlungen anstellen, hochnotpeinliche Befragungen durchführen oder was?
14.07.2006 um 22:21 Uhr
@Fayence, warum nicht? Als Arbeitgeber würde mich schon interessieren, wer in dieser Nacht im Betrieb nachweislich an Bord war.
14.07.2006 um 22:30 Uhr
@ Mona-Lisa
Würde mich als AG natürlich auch interessieren! Meine Frage sollte vor allem dazu anregen, über mögliche oder nicht mögliche Konsequenzen nachzudenken.
14.07.2006 um 23:38 Uhr
@majojon Aber was sucht die private Musikanlage eines Kollegen eigentlich auf der Arbeit?
15.07.2006 um 00:37 Uhr
Hallo, Kölner Wir arbeiten nachts oft alleine hier und belichten viel, wo auch lange Wartezeiten anfallen. Von daher hat sich der Kollege einen einfachen Verstärker mit Radio mitgebracht um sich die Zeit zu vertreiben. Das alles stand oben auf einem Schrank und war vom Gang aus nicht zu sehen. Außerdem wog der Verstärker einiges. Also nichts, was man eben so im Vorbeigehen mitnehmen kann. Aber was heißt "Schuster bleib bei Deinen Leisten"? Natürlich möchte ich das für die Zukunft unterbinden und den Dieb natürlich stellen! Aber dazu muß ich wissen, was wir als Betriebsrat dürfen und was nicht in unseren Bereich fällt.
15.07.2006 um 01:06 Uhr
@majojon Ich gebe den anderen Recht, dass Deine Aufgabe als BR nicht sein kann, Diebstähle an Kollegen aufzuklären. Da ist Polizei und eventuell der AG gefragt. Da es sich hier aber um Privateigentum handelt, wird wohl am ehesten die Polizei hinzuzuziehen sein. Als AG hätte ich allerdings auch ein Interesse, den Fall aufzuklären. Ist es denn wirklich unmöglich, dass jemand von außen...?
15.07.2006 um 01:07 Uhr
Warum also Detektiv spielen? Übrigens: Radio am Arbeitsplatz und GEZ - das ist das zentrale Problem!
15.07.2006 um 02:36 Uhr
Das wird der Bestohlene wohl anders sehen... auch wenn die letzte Antwort von Kölner zwar rechtlich korrekt ist, hilft sie bei der Beantwortung der aktuellen Frage nicht ein Stück weiter!!! Prinzipiell handelt es sich in diesem Fall zwar um einen Diebstahl von Privateigentum (von daher sollte die Polizei hinzugezogen werden), aber nichts desto trotz sollte der AG informiert werden (schließlich könnten aus einem abgeschlossenen Büro vielleicht auch noch andere firmeneigene Sache entwendet werden).
15.07.2006 um 12:08 Uhr
Hallo Majojon, wir hatten über einen längeren Zeitraum einen Kollegen, bei dem wurden immer "kleinere" Beträge aus der Geldbörse - aus dem verschlossenen Spind- gestohlen. Da man einen Verdacht nicht öffentlich aussprechen darf ließen wir in Absprache mit der PA die Kripo einige Geldscheine präparieren und als der Kollege merkte dass wieder jemand an der Geldbörse war wurde offiziell jeder in dieser Schicht nacheinander gebeten ein "BAD" mit den Händen zu nehmen - und siehe da - bei einem Kollegen wurde etwas sichtbar. Daraufhin erfolgte die Kündigung wegen "Verdacht auf Diebstahl". Letzte Woche war der "private Strafprozess" und er bekam 5 Monate auf 2 Jahre Bewährung und 1500 Euro Geldstrafe wegen Diebstahl in besonders schwerem Fall! ( Dieser gilt lt. Richter ab 50 Euro). Liebe Grüsse Collette
15.07.2006 um 12:47 Uhr
Collette, Deinen Beitrag kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Hatten leider einmal eine Azubine, welche ihr Taschengeld auf diese Art und Weise aufgebessert hat.
majojon, daher ist für mich immer noch selbstverständlich den AG zu informieren, aber nichts desto trotz Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Frage: Wäre denn der AG aufgrund des Diebstahls von Privateigentum eines AN berechtigt, als Konsequenz z.B. eine Taschen- oder Torkontrolle durchzuführen?
16.07.2006 um 02:43 Uhr
Hallo Kollegen, ich wundere mich mit welchen Problemen man sich als BR beschäftigen kann. Die Sache ist doch ganz einfach, - bringe ich etwas Privates mit in den Betrieb das man mir dann klaut,- dann ist das meine ureigenste Angelegenheit.Mit freundlichen Grüßen, Pfarrer.
16.07.2006 um 02:45 Uhr
Pfarrer,
Du scheinst eine ganz besondere Form des Edelkommunismus zu propagieren.
Du bist doch hoffentlich, hoffentlich, hoffentlich kein Betriebsrat!
16.07.2006 um 13:00 Uhr
Guten Morgen.
Hallo Ramses, behalte die Nerven,...es ist sicher unangenehm wenn man beklaut wird, aber was will der Bestohlene mehr tun als Anzeige gegen Unbekannt erstatten? Der BR kann dies wohl nicht, und ob der AG für dies einen Beschäftigten tun kann oder sollte,.....?
16.07.2006 um 13:22 Uhr
Pfarrer,
eine Antwort nach der Masche "Mehr als Anzeige erstatten kann man ja sowieso nicht tun." hatte ich jatzt auch erwartet.
Ein Betriebsrat der einem Kollegen der sich an den BR wendet weil er bestohlen wurde nur bedeutet, dies sei seine ureigenste Angelegenheit und sich dann wieder zur Ruhe begibt hat sein Amt verfehlt und die Belegschaft die ihn gewählt hat ist zutiefst zu bedauern.
16.07.2006 um 14:01 Uhr
Hallo Ramses, schön das Du hier in dem Forum die moralischen Maßstäbe festlegst wer als BR tätig sein sollte und wer nicht, - im übrigen ist die rechtliche Situation einfach so wie oben beschrieben, das kann man drehen wie man will. Das man sich in dem besagten Fall als BR einem Kollegen zuwendet ist natürlich auch selbstverständlich, - und wenn dann im Betrieb oder im Unternehmen die Zeit vorhanden ist, selbst als AN, oder als BR oder mit dem AG, mit wem und wie auch immer etwas sinnvolles zu unternehmen damit der Kollege sein Eigentum oder adäquaten Ersatz zurückerhält, dann wäre das auch schön. Aber ich denke, mehr als symbolische Handlungen werden da nicht rauskommen. Mit freundlichen Grüßen.
16.07.2006 um 14:19 Uhr
" Aber ich denke, mehr als symbolische Handlungen werden da nicht rauskommen."
Pfarrer,
diese Aussage ist mehr als schwach! Davon abgesehen, finde ich es wirklich bedauerlich, dass das Thema "Diebstahl im Betrieb" mit solchen Plattitüden derart verwässert wird.
16.07.2006 um 14:28 Uhr
"schön das Du hier in dem Forum die moralischen Maßstäbe festlegst wer als BR tätig sein sollte und wer nicht,"
Reflektierst Du eigentlich was Du so von Dir gibst?
16.07.2006 um 14:35 Uhr
Hi Fayence ,..auch mit dieser Antwort erhält der Kollege (bedauerlicherweise!) sein Eigentum wahrscheinlich nicht zurück. Naja, so hat halt jeder seine Prioritäten. Gruß Pfarrer
16.07.2006 um 14:42 Uhr
Hallo Ramses, ich schreibe hier lediglich meine Meinung und wozu soll ich was reflektieren,...das machst Du doch schon für mich wie man ein paar Beiträge vorher sieht, zwar mit einer etwas eigentümlichen und verzerrten Wahrnehmung, aber man erkennt immerhin,..Du bist bemüht. Das es Menschen gibt die nicht unbedingt die eigene Meinung vertreten, damit sollte man Leben können, oder? Einen schönen Sonntag noch, ich logge mich jetzt aus,..muss zu einem HD - Treffen. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Verwandte Themen
Falsche Anschuldigungdurch Vorgesetzten wegen Diebstahl _ Klage wegen Verleumdung ?
ÄlterHallo zusammen, in unserem Unternehmen wurde einem MA ein Diebstahl unterstellt, der Vorgesetzte hat diese Info von einem anderen MA erhalten und gleich die Personalabteilung eingeschaltet. Unser Per
Mitbestimmung bei Arbeitsanweisungen (Diebstahl)
ÄlterDa in letzter Zeit bei uns im Betrieb vermehrt Diebstahl gegen den Arbeitgeber begangen wird hat dieser nun eine Arbeitsanweisung herrausgegeben die jeder Mitarbeiter unterschreiben soll. In dieser An
Diebstahl in der Kantine - welche Überwachungsmethode empfiehlt sich?
ÄlterWir haben folgendes Problem: Wir werden morgens von einem Bäcker beliefert, welcher um ca. 7 Uhr die Ware in der Kantine abstellt. Da unsere "Kantinenfrau" erst um 7:30 Uhr kommt, ist die Ware bis da
Außerordentliche Kündigung wg. Diebstahl - wie soll sich der BR verhalten?
ÄlterHallo zusammen ein Kollege ist beim Diebstahl erwischt worden, Kripo wurde hinzugezogen durch PA zur Beweissicherung. Danach erfolgte eine Hausdurchsuchung durch die Kripo, wo auch noch "Sachen" ge
Bienenstich Urteil - Ist jetzt jede Kündigung wegen Diebstahl nur noch ein formeller Akt?
ÄlterEinige BR Mitglieder von uns haben von dem sog. Bienenstich Urteil Kenntniss erhalten. Wenn uns nun eine Anhörung zur Kündigung wegen Diebstahl ( im letzten 1/2 Jahr 2 Stück ) vorgelegt wird, ist für