Erstellt am 26.10.2012 um 09:44 Uhr von Hoppel
@ alfridissimo
Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich doch schon aus dem Wahlergebnis. Und das MUSS veröffentlicht worden sein.
Erstellt am 26.10.2012 um 10:00 Uhr von ohnewissen
Wer gibt solche Antworten?
Der WV?
War die Auszählung nicht öffentlich?
Werden die Ergebnisse nicht ausgehangen?
Erstellt am 26.10.2012 um 10:35 Uhr von rechtbekommen
Wenn der WV hier gegen seine Pflichten, oeffentliche Auszaehlung verstossen hat, kann die Wahl erfolgreich angefochten werden
Erstellt am 26.10.2012 um 10:55 Uhr von Lotte
alfridissimo,
bist Du in der Gewerkschaft? Die könnte sich kümmern und das Wahlergebnis erfragen.
LG Lotte
Erstellt am 26.10.2012 um 13:37 Uhr von Celest
Meines Wissens hat jeder angestellt das Recht die Niederschrift der Wahlauszählung in einzusehen - aus der niederschrift kannst du ersehen an welcher Stelle du nachrückst.
LG Celest