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Wer legt die Reihenfolge der Kandidaten fest (Persönlichkeitswahl)?

K
K2
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Betriebsratsmitglieder,

wer darf es sich "anmaßen" die Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste festzulegen (Persönlichkeitswahl)? Eigentlich spielt die Reihenfolge bei nur einer Liste keine große Rolle, aber andererseits "verteilen die Wähler erfahrungsgemäß ihre Stimmen im oberen Bereich des Stimmzettels"(Betriebsräte-Info1/2006) und damit ist ja schon irgendwie eine "Manipulierung" da, wenn die Reihenfolge von einer Person festgelegt wird, die selber auch kandidiert. Kann man (bis wann) gegen die Reihenfolge noch Einspruch erheben? Danke für Eure Hinweise K2

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

10.05.2006 um 22:02 Uhr

@K2 Wenn nur eine Liste eingereicht wird, dann wird die Reihenfolge der Kandidaten auf der Vorschlagsliste genommen - es sei denn ihr habt ein vereinfachtes Wahlverfahren.

H
häggi

10.05.2006 um 22:42 Uhr

Niemand sollte sich "anmaßen" die reihenfolge alleine festzulegen, besser man spricht sich ab, auch mit dem hintergrund das möglicherweise eine zweite list "auftaucht".

S
sh_9260

10.05.2006 um 22:49 Uhr

@häggi Schon mal darüber nachgedacht das der Erste auf der Liste darauf spekuliert das es eine zweite Liste gibt um relativ sicher in den BR gewählt zu werden ?

H
häggi

10.05.2006 um 23:10 Uhr

sh-9260

ja, habe darüber nachgedacht! vermutlich ist es auch so. häggi

K
K2

11.05.2006 um 10:01 Uhr

Ja, und wenn es nun genauso gelaufen ist, aber diese eine Liste ohne Absprache der Reihenfolge(wer muß die Reihenfolge miteinander absprechen?) als einzige gültige Liste von der sog. Listenführerin fristgerecht abgegeben wurde, hat man einfach keine Chance mehr, etwas zu ändern. Es sind noch ganz andere Dinge passiert, an denen man nichts mehr ändern kann. Da gab es ein paar Kollegen, die sich bereiterklärt hatten,zu kandidieren aber auf einer zweiten Liste standen. Nun wollte der Betrieb aber eine Personenwahl, also sollten die Leute der zweiten mit auf die erste Liste aufgenommen werden, was aber nicht passierte, da die erste Liste bereits mittags abgegeben wurde, obgleich bis 16.15 Uhr Zeit war.Natürlich war alles erst auf den letzten Pfiff bekannt geworden, da die Osterfeiertage mit Urlaub dazwischen lagen... Am nächsten Morgen war natürlich alles zu spät, der Wahlvorstand hatte eine gültige Liste mit der alles seine Ordnung hatte...und die Frist war abgelaufen. Fällt wohl unter das Thema" Pech gehabt", aber stinkt gewaltig... Nun auch noch die willkürliche Reihenfolge der 2. Liste... K2

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