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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorschlagsliste - Welche Reihenfolge der Namen ist vorgesehen; was gegen eine willkürliche Reihenfolge unternehmen?

MEW
Möchte Es Wagen
Nov 2016 bearbeitet

Ist zu akzeptieren, wenn eine Vorschlagsliste zunächst wünschenswerte Personen (wie derzeitige BR-Mitglieder) auflistet und dann erst alle anderen Bewerber in Alpha-Reihenfolge? Was kann ich als Interessierter tun, um eine reine Alpha-Reihenfolge durchzusetzen? Mit meinem Familiennamen ("Z") werden sonst kaum Personen die gesamte Liste lesen.

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

16.02.2006 um 15:33 Uhr

Man sollte rechtzeitig mit dem jetzigen BR reden und wenn man nicht einverstanden ist mit seinem Listenplatz, kann man immernoch ´ne eigene Liste machen.

W
w-j-l

16.02.2006 um 15:33 Uhr

Hallo, das ist schon zulässig so. Das entscheidet der Listenführer. Ich habe als Listenführer auch die bisherigen BR-Mitglieder nach oben gesetzt, und die weiteren dann in der Reihenfolge, wie sie kandidiert haben.

Ich gehe mal davon aus, das bei Euch Mehrheitswahl erreicht werden soll, und dass bei Euch nicht das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt wird.

Du kannst natürlich auch eine eigene Liste erstellen und einreichen, bei der Du der Listenfürer bist. Damit provozierst Du dann natürlich Listenwahl.

Du kannst auch damit drohen das zu tun, um einen besseren Platz auf der jetzigen Liste zu erreichen.

Gruesse w-j-l

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