Meine Frage betrifft die Reihenfolge der Kandidaten bei einer Persönlichkeitswahl.
§6 WO sagt aus, dass eine "erkennbare Reihenfolge" auf einem Wahlvorschlag vorhanden sein muss. Also z.B. eine Nummerierung der Kandidaten.
Sollte jetzt nur eine einzige Vorschlagsliste zur BR-Wahl eingereicht werden, muss laut WO eine Persönlichkeitswahl durchgeführt werden (§14 BetrVG). So weit, so gut.

Meine Frage: Müssen die Kandidaten auf der (dann einzigen Liste = Persönlichkeitswahl) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden oder kann / muss die Reihenfolge der eingereichten Liste beibehalten werden?