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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reihenfolge für Persönlichkeitswahl

P
peterb
Nov 2016 bearbeitet

Meine Frage betrifft die Reihenfolge der Kandidaten bei einer Persönlichkeitswahl. §6 WO sagt aus, dass eine "erkennbare Reihenfolge" auf einem Wahlvorschlag vorhanden sein muss. Also z.B. eine Nummerierung der Kandidaten. Sollte jetzt nur eine einzige Vorschlagsliste zur BR-Wahl eingereicht werden, muss laut WO eine Persönlichkeitswahl durchgeführt werden (§14 BetrVG). So weit, so gut.

Meine Frage: Müssen die Kandidaten auf der (dann einzigen Liste = Persönlichkeitswahl) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden oder kann / muss die Reihenfolge der eingereichten Liste beibehalten werden?

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

02.03.2010 um 23:58 Uhr

PeterB vereinfachtes Wahlverfahren => WV muss in aphabetische Reihenfolge bringen normales Wahlverfahren => Liste bleibt, wie sie eingereicht wurde, auch bei nur einer Liste!

S
Sternburg

03.03.2010 um 00:00 Uhr

§ 20 Abs. 2 WO sagt eigentlich schon alles...

P
peterb

03.03.2010 um 00:09 Uhr

Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Und mit dem Hinweis auf 20.2 WO habe ich auch Rechtssicherheit. Peter

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