§6 WO sagt aus, dass eine "erkennbare Reihenfolge" auf einem Wahlvorschlag vorhanden sein muss. Also z.B. eine Nummerierung der Kandidaten.
Sollte jetzt nur eine einzige Vorschlagsliste zur BR-Wahl eingereicht werden, muss laut WO eine Persönlichkeitswahl durchgeführt werden (§14 BetrVG). So weit, so gut.
Meine Frage: Müssen die Kandidaten auf der (dann einzigen Liste = Persönlichkeitswahl) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden oder kann / muss die Reihenfolge der eingereichten Liste beibehalten werden?