W.A.F. LogoSeminare

Spion ins BR

L
lofty
Nov 2016 bearbeitet

BR Mitglied arbeited fur GL als spion. heute ist festgestellt das wir einen spion in unserem BR. GL ist immer schnell informiert. als BR haben wir morgen einen Gerichtstermin. aber bis heute laut schrieben von gegenrisch Anwaltin wird der AG verteten von einen mitglied unser BR als BR (darf er das)

1.70002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

26.10.2012 um 11:39 Uhr

mal sehen, was der Richter dazu sagt .....

kommt ja auch auf das Thema an und was er dann vorträgt. Wenn er als AN für die Angelegenheit verantwortlich ist, wird er sich u.U. nicht verweigern können.

R
rkoch

26.10.2012 um 12:16 Uhr

@lofty

Ein Betrieb bekommt den BR, den er verdient (gewählt) hat. Es ist vollkommen legal, dass es einen BR (das Gremium, nicht das einzelne Mitglied) gibt, der es nur dem AG Recht macht und die AN mit Füßen tritt. Wenn die AN so gewählt haben, dann wollten sie es wohl so.

Wenn sie also diesen "Spion" gewählt haben, dann wollten sie es wohl so. Das einzige was ihr machen könnt, ist, dass ihr durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgt, dass er das nächste mal nicht mehr gewählt wird (oder auch indem ihr ihm aus Anlass der nächsten Wahl den Zutritt zu Eurer/Euren Kandidatenlisten verwehrt).

Im Grunde könnt ihr keinem BRM verwehren, dass er über Eure Arbeit spricht, auch nicht gegenüber der GF. Ausnahme: Wenn ihr z.B. über ein Thema in Verhandlungen mit dem AG noch kein Ergebnis gefunden habt, und

  • das Bekanntwerden der von Euch als "Verhandlungsbasis" festgelegten Ziele Euch in eine schlechte Verhandlungsposition bringen würde, und
  • ihr Beschlossen habt aus diesem Grund darüber Stillschweigen zu bewahren, dann ist der Verrat dieser Ziele durchaus ein grober Pflichtverstoß eines BRM. Dann könntet ihr eben mit dieser Argumentation auch den Ausschluss dieses BRM beim ArbG beantragen.

aber bis heute laut schrieben von gegenrisch Anwaltin wird der AG verteten von einen mitglied unser BR als BR (darf er das)

"Vertreten" wird Euer AG von seiner Anwältin, nicht von einem BRM. Weitere Vertretungsbefugnis kann der AG im Grunde nur leitenden Angestellten zuweisen... Das wäre das Ende dieses BRM im BR, wenn er vom AG in diese Position gehoben wird. Deshalb ist dieses BRM bestenfalls als Zeuge benannt. Insofern hängt Sinn und Unsinn der Benennung dieses Zeugen davon ab, um WAS es in diesem Verfahren überhaupt geht, und zu welchem Zweck das BRM als Zeuge aussagen soll.

Denkbar wäre z.B. das sich der AG ein BRM als Zeuge dafür holt, dass ein Beschluss nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (falsche Einladung, Fälschung eines Beschlussergebnisses, etc.). Dann wäre aber der BR selber schuld, wenn er einen derartigen Beschluss gefasst hat. Ansonsten gibt es wohl nur wenige Fälle, in denen die Aussage eines BRM für den AG Einfluss auf ein Verfahren nehmen würde...

Insofern: Um was geht es denn?

Ihre Antwort