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AG Spion auf der Betriebsversammlung - Was können wir alles dagegen machen?

C
cookie
Jan 2018 bearbeitet

AG Spion auf der Betriebsversammlung.Hallo bei unser Betriebsversammlung stellten wir fest das dort ein Mensch war,der nicht zur Belegschaft zählt ! Schlimmer noch er war schon mal da ! Und damals sagten wir ihm schon das er das nicht darf ! Und nun ist er wieder da gewesen (Heimlich).Der Mann ist freiberuflicher und wird vom AG bezahlt. Was können wir alles dagegen machen ?

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

04.09.2007 um 14:45 Uhr

@Cookie Rausschmeissen? AG zur Rede stellen? Besser aufpassen beim nächsten Mal?

C
cookie

04.09.2007 um 15:00 Uhr

Kölner sehr Lustig. Könnte ja fast vom Waschbären kommen! Aber im Ernst Rausschmeissen wie ? Es wurde erst hinterher bekannt! AG in Person der GF sagt er wüsste davon nichts. Aufpassen! Geil Welche Optionen haben wir? Ordner?Eingangskontrollen?

Ist das alles?Bitte

K
Kölner

04.09.2007 um 15:20 Uhr

@Cookie Ernsthaft: Was kann ein AG-Spion denn mitbekommen, was der AG nicht auch auf anderen Wege mitbekommen hätte? Wo war denn der AG?

P
pit47

04.09.2007 um 15:23 Uhr

Hallo Cookie, nach § 5 BetrVG ist geregelt wer Arbeitnehmer ist oder nicht. Seht in den Kommentar von Däubler dazu ab Rn 57 nach und leitet im Zweifel ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht ein. Das Gericht wird dann entscheiden, ob dies ein Arbeitnehmer ist oder nicht.

V
Verständnis

04.09.2007 um 15:23 Uhr

"Der Mann ist freiberuflicher und wird vom AG bezahlt."

Dürfen Personen die vom AG bezahlt werden denn grundsätzlich nicht zu einer Betriebsversammlung?

M
matze83

04.09.2007 um 15:39 Uhr

Wa sich nicht versteh, wieso bezahlt der AG einen "Spion" der auf die BV geht. Er sitzt doch eh selbst drin ( darf es zumindest) und erfährt so alles.

Oder läufts nach dem Motto, Ag nicht da, MA kotzen sich aus und AG erfährt wer sich da hervorgetan hat. Dann wäre es meiner Ansicht nach schon aufgabe des BR zu prüfen wer teilnimmt und wer nicht.

DF
die Firma

04.09.2007 um 16:37 Uhr

Wenn Ihr der Meinung seit, dass dieser Freiberufler nicht zu euren Mitarbeiter gehört, siehe Personalliste, die euch zusteht, könnt ihr ihn auch aus der Betriebsversammlung, verweisen. Der Vorsitzende leitet diese Veranstaltung und hat auch das Hausrecht

S
Sanieris

04.09.2007 um 17:11 Uhr

Hallo Cookie

Wieviele MA habt ihr ? Bei uns in den BV sind jedesmal so an die 300 MA. Da bräuchte der AG keinen Spion einschleusen. Denn was in der BV vom BRV usw. gesagt wird geht eh um wie ein Lauffeuer im Betrieb. Natürlich habt ihr das Hausrecht ! Aber Spion hin oder her verstehe ich nicht.

J
Jube

04.09.2007 um 17:12 Uhr

Zur Not muss man dann eben die Polizei wegen Hausfriedensbruchs einschalten. Aber bitte erst, wenn ihr definitiv geklärt habt, dass er nicht zur Belegschaft gehört.

C
cookie

04.09.2007 um 17:20 Uhr

ihr seit alle recht lustig aber nicht grade hilfreich. der "spion" ist einer der bei uns im Konzern so was wie ein mitarbeiterfernsehn macht.der br will aber nicht mit ihm zusammen arbeiten, da er ja AG geseutert ist.unsere BV ist immer so um die 250 AN besucht.wir sehen ihn ja nicht wir haben ihn immer erst am schluss gesehen bzw es wurde uns davon berichtet.

der gute mann ist kein arbeiter, er ist frei berufler und wurde vom ag angeworben um dieses ma tv zu machen. ich glaube nicht das der ag einfach jemannden stellen kann der so mal vorbei kommt. er wurde nie eingeladen und es ist das zweite mal ! welche optionen REAL haben wir ?

P
pirat

04.09.2007 um 17:48 Uhr

Ahoi, Cookie,

..... ist frei berufler und wurde vom ag angeworben ......

dann stellt Öffentlichkeit her! Begrüßst ihn und zeigt ihn allen MA auf der BV ! Bin gespannt wie die Kollegen/in daß dann sehen.

S
sphinx

04.09.2007 um 22:21 Uhr

@ Cookie,

"so was wie ein mitarbeiterfernsehn macht."

Was bitte macht er? Mitarbeiter Fernsehen???

Er filmt MA bei der Arbeit? während einer Betriebsversammlung???? Ohne Einverständnis der Gefilmten? Dein Ernst?

Wie wäre es den AG aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass die BetrVS ungestört durchgeführt werden kann bzw. die Rechte der AN ( Bildrechte etc.) zu beachten sind? Bei 250 MA, also vermutlich 9 BRM könnte in der BetrVS einer zur Kontrolle/ Aufsicht bei der Veranstaltung bestimmt werden.

LG

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