Wir heißt es so schön im Gesetz unter Satz (1): Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Als langjähriger Betriebsratsvorsitzender habe ich mit vielen Betriebsräten anderer Unternehmen diese Thematik, die ja eigentlich Grundlagenwissen darstellt, intensiv diskutiert. Auf der einen Seite steht bei der Nichtbeachtung des Intervalls möglicherweise eine Pflichtverletzung im Raum. Auf der Anderen Seite kann es natürlich kuriose Formen annehmen, nur aus der reinen Pflicht heraus zu einer Betriebsversammlung einzuladen, um denn dort mitzuteilen, dass es eigentlich nichts Neues gibt. Im Übrigen habe ich die Erfahrung gemacht, dass üblicherweise eine Betriebsversammlung pro Jahr im Normalfall von den meisten Betriebsräten als völlig ausreichend angesehen wird (selbst BR-V von größeren Unternehmen). Die in Gesetzestexten üblichen Wörter „kann, soll oder muss“ sind klar verständlich. Was hat sich der Gesetzgeber an dieser Stelle mit der Definition „Der Betriebsrat hat“ gedacht und warum wird dieses Gesetz nicht an die in den Unternehmen herrschende Realität angepasst? Gibt es Kommentare in dieser Sache die diese Formulierung (die ja von der Mehrheit der Betriebsräte so gelebt wird) als Kannbestimmung interpretieren?

Nachtrag: Kennt denn Jemand ein Zitat aus der Rechtsprechung, wo ein Betriebsrat sich zu verantworten hatte, weil er nur eine Betriebsversammlung im Jahr durchgeführt hat?