Erstellt am 25.10.2012 um 20:12 Uhr von Nubbel
nicht, das ich davon wüsste.
Erstellt am 25.10.2012 um 20:23 Uhr von Hoppel
Wenn diese BR so wenig bis nichts zu berichten haben, werden deren BR-Sitzungen doch hoffentlich auch nur max. einmal monatlich stattfinden. Weil wenn nichts anliegt oder nichts passiert ist, muss man ja auch nicht tagen und kann dem Betrieb seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Und freigestellte BRM muss es in diesen Gremien auch nicht geben.
Es gibt keinen Kommentar, der diese Verpflichtung als "Kann" Bestimmung interpretiert; wie auch?!
Erstellt am 25.10.2012 um 20:48 Uhr von Nubbel
hoppel ist das unbedingt notwendig?
die frage lautet:
Gibt es Kommentare in dieser Sache die diese Formulierung (die ja von der Mehrheit der Betriebsräte so gelebt wird) als Kannbestimmung interpretieren?
kannst du nicht von deiner dümmlichen polemik abstand nehmen?
Erstellt am 25.10.2012 um 23:37 Uhr von poiuz
"hat zu tun" == "muss". Da gibts nix zu rütteln.
Und daran wird nix geändert für den Fall das BRs doch alle Versammlungen möchten, dann braucht man sich nicht streiten.
Erstellt am 26.10.2012 um 08:57 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
Für "dümmliche Polemik" stehen in diesem Forum eher andere TE. Fall doch bitte über die her. Danke!
Ach so, hättest Du auch noch was zur Beantwortung der Fragestellung beizutragen?
Die Frage lautet übrigens auch: "BetrVG § 43 – Betriebsversammlung / kann, soll oder muss ?"
Erstellt am 26.10.2012 um 09:33 Uhr von rkoch
> Was hat sich der Gesetzgeber an dieser Stelle mit der Definition „Der Betriebsrat hat“
> gedacht und warum wird dieses Gesetz nicht an die in den Unternehmen herrschende
> Realität angepasst?
Ganz einfach: Aus dem "der BR hat" ergibt sich nicht nur die Verpflichtung, sondern auch das unausweichliche Recht Betriebsversammlungen in dieser Zahl zu machen. Ein derartiges Recht könnte man auch anders formulieren ("der BR darf", so wie bei den weiteren optionalen BetrVers.), allerdings wäre es dann für die AG leichter, den BR die Abhaltung all dieser Betriebsversammlung auszureden ("ist doch nicht nötig, ihr müsst doch nicht"....). Dann gäbe es wahrscheinlich GAR keine Betriebsversammlungen mehr - oder nur noch, wenn die Welt zusammenbricht. Durch die grundsätzliche Verpflichtung zu 4 BetrVers. kann der AG dem BR nicht "ausreden". Der BR kann sich immer auf seine Pflicht berufen - und er fühlt sich eben auch selbst verpflichtet wenigstens eine oder zwei im Jahr zu machen, obwohl das von der Idee her in jedem Betrieb zu wenig ist:
Der BR MUSS den Kollegen über seine Arbeit berichten - und sei es der Bericht "wir haben nix, aber auch gar nix gemacht" (Da freuen sich die Kollegen wie fleißig ihr gewählter BR war). Und der BR muss sich der Meinung seiner Kollegen stellen... Insofern kann eine Betriebsversammlung auch aus der Frage "Was wünscht Ihr Euch von uns für das nächste Quartal" bestehen.
Außerdem ist der AG nach §110 BetrVG verpflichtet, in jedem Quartal Bericht über die wirtschaftliche Lage im Unternehmen erstatten, wenn der Betrieb wenigstens 20 AN hat. So weit er das nicht schriftlich macht, ist die Betriebsversammlung i.d.R. der richtige Ort dafür (es dürfte schwerer Fallen, den AG davon zu überzeugen zusätzlich zu den Betriebsversammlungen auch noch vom AG einberufenen Belegschaftsversammlungen für diesen Bericht zu machen). Insofern könnte im Zweifelsfalle DIESER Bericht des AG das einzige Thema der Betriebsversammlungen sein.
Argumente genug? Mir fallen ggf. sicher noch einige ein.....