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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsaustritt aus dem Betriebsrat???

Z
Zirre
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Situtation: Eine Kollegin, die auch Ersatzmitglied im Betriebsrat ist, ist aufgrund der mauen Auftragslage in unserer Abteilung für einige Monate freiwillig im Sekretariat des Chefs tätig. Da sie nun mit "heißen" Infos und Daten in Kontakt kommt, meint die Assistentin der Geschäftsleitung, dass Sie aufgrund dieser neuen Tätigkeit den BR verlassen muss. Leider ergaben meine Recherchen diesbezüglich keine Ergebnisse. Wo werde ich fündig. Ah noch was, falls man die Kollegin aufgrund ihrer BR Tätigkeit nicht in Sekretariat haben möchte und sie zurück in unserer Abteilung schickt, dieser Abteilung droht Kurzarbeit. Darf die Geschäftsleitung genau diese Person dann in Kurzarbeit schicken, obwohl Sie im Sekretariat komplett ausgelastet wäre?

Über hilfreiche Antworten freue ich mich.

1.11803

Community-Antworten (3)

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gironimo

25.10.2012 um 19:58 Uhr

Leider ergaben meine Recherchen diesbezüglich keine Ergebnisse.<

Kann auch nicht - es gibt keine derartige Regelung.

ihrer BR Tätigkeit nicht in Sekretariat haben möchte <

Das kann ja nun schon mal gar nicht sein. Benachteiligungsverbot!!!!!!

Ansonsten: Neuer Wechsel? Da wird es dann ja wohl erst einmal eine Versetzung geben, bei der der BR nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist. Und wie dann Eure BV zur Kurzarbeit aussieht, kann man schlecht voraussagen.

Ihr solltet mit der Kollegin sprechen. Manchmal sehen ja die Betroffenen selbst Interessenkonflikte. Aber ansonsten .....

R
rechtbekommen

25.10.2012 um 20:52 Uhr

Also, nein sie muss wegen dieser Taetigkeit weder das Mandat ruhen lassen noch niederlegen. Auch darf der AG sie nicht wegen des Mandates aus diesem Bereich nun wieder herauswerfen. Ich hoffe sie war schon einmal temporaer nschgerueckt, damit sie den besonderen Schutz hst.

R
rkoch

26.10.2012 um 11:00 Uhr

Ich würde bei dieser Haltung des AG ihn mal dezent fragen, was er zu verheimlichen hat! Nach §80 BetrVG hat der AG den BR ohnehin über alle Sachen, die Aufgaben des BR betreffen rechtzeitig und UMFASSEND zu unterrichten. Insofern KANN die Sekretärin der GF durch ihre Arbeit keine Informationen erhalten, die der BR nicht ohnehin besitzen müsste. Wenn also der AG derartige Bedenken hegt, heißt das unmittelbar, dass er seiner Verpflichtung aus §80 BetrVG nicht nachkommt! Was Informationen angeht, die der BR nicht zu wissen braucht, kann man dem AG ja sagen, dass man die gar nicht wissen WILL! Zu viel Wissen kann schließlich auch belastend sein! Insofern kann er doch diesbezüglich die Kollegin gerne auf Geheimhaltung verpflichten!

Würde mich interessieren was der AG DARAUF sagt....

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