Zwangsaustritt aus dem Betriebsrat???
Hallo zusammen,
folgende Situtation: Eine Kollegin, die auch Ersatzmitglied im Betriebsrat ist, ist aufgrund der mauen Auftragslage in unserer Abteilung für einige Monate freiwillig im Sekretariat des Chefs tätig. Da sie nun mit "heißen" Infos und Daten in Kontakt kommt, meint die Assistentin der Geschäftsleitung, dass Sie aufgrund dieser neuen Tätigkeit den BR verlassen muss. Leider ergaben meine Recherchen diesbezüglich keine Ergebnisse. Wo werde ich fündig. Ah noch was, falls man die Kollegin aufgrund ihrer BR Tätigkeit nicht in Sekretariat haben möchte und sie zurück in unserer Abteilung schickt, dieser Abteilung droht Kurzarbeit. Darf die Geschäftsleitung genau diese Person dann in Kurzarbeit schicken, obwohl Sie im Sekretariat komplett ausgelastet wäre?
Über hilfreiche Antworten freue ich mich.
Community-Antworten (3)
25.10.2012 um 19:58 Uhr
Leider ergaben meine Recherchen diesbezüglich keine Ergebnisse.<
Kann auch nicht - es gibt keine derartige Regelung.
ihrer BR Tätigkeit nicht in Sekretariat haben möchte <
Das kann ja nun schon mal gar nicht sein. Benachteiligungsverbot!!!!!!
Ansonsten: Neuer Wechsel? Da wird es dann ja wohl erst einmal eine Versetzung geben, bei der der BR nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist. Und wie dann Eure BV zur Kurzarbeit aussieht, kann man schlecht voraussagen.
Ihr solltet mit der Kollegin sprechen. Manchmal sehen ja die Betroffenen selbst Interessenkonflikte. Aber ansonsten .....
25.10.2012 um 20:52 Uhr
Also, nein sie muss wegen dieser Taetigkeit weder das Mandat ruhen lassen noch niederlegen. Auch darf der AG sie nicht wegen des Mandates aus diesem Bereich nun wieder herauswerfen. Ich hoffe sie war schon einmal temporaer nschgerueckt, damit sie den besonderen Schutz hst.
26.10.2012 um 11:00 Uhr
Ich würde bei dieser Haltung des AG ihn mal dezent fragen, was er zu verheimlichen hat! Nach §80 BetrVG hat der AG den BR ohnehin über alle Sachen, die Aufgaben des BR betreffen rechtzeitig und UMFASSEND zu unterrichten. Insofern KANN die Sekretärin der GF durch ihre Arbeit keine Informationen erhalten, die der BR nicht ohnehin besitzen müsste. Wenn also der AG derartige Bedenken hegt, heißt das unmittelbar, dass er seiner Verpflichtung aus §80 BetrVG nicht nachkommt! Was Informationen angeht, die der BR nicht zu wissen braucht, kann man dem AG ja sagen, dass man die gar nicht wissen WILL! Zu viel Wissen kann schließlich auch belastend sein! Insofern kann er doch diesbezüglich die Kollegin gerne auf Geheimhaltung verpflichten!
Würde mich interessieren was der AG DARAUF sagt....
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Gewerkschaft Betriebsrat - Danke für Antworten und Meinungen
ÄlterHallo, ganz kurz meine Situation: Seid 32 Jahren in der Gewerkschaft mit sehr großen „Beiträgen“ Seid 7 Jahren in diesen Betrieb als Abteilungsleiter. Seid Mai 2006 im Betriebsrat gewählt
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Verweigert Einstellung § 99
ÄlterEin Antrag zur beabsichtigten Einstellung und Eingruppierung zum Dienstag 01.04.2014 wurde von der Geschäftsleitung am Mittwoch den 26.03.2014 in den Briefkasten des Betriebsrates eingeworfen. Der Bet
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u