Hallo zusammen,

erst mal die Situation um die es geht: Es gibt einen Betriebsrat aus 7 Mitgliedern, welche aus zwei Listen entstanden. Liste 1 gewann die Wahl und hat 4 Mitglieder im Betriebsrat. Liste 2 als Verlierer der Wahl hat 3 Mitglieder im Betriebsrat. Die Quote für das Minderheitengeschlecht besagt, dass 2 Frauen in den Betriebsrat müssen. Die beiden Listen setzen sich wie folgt zusammen:
Liste 1: Mann Liste 2: Frau
Frau Mann
Mann Mann
Mann Mann
Mann Mann
Mann Mann
Mann Mann
Mann Mann
Mann Mann
Mann Mann
Mann Mann
Frau

Jetzt das Problem welches sich nun gebildet hat.
Es gab immer wieder Rücktritte aus dem Betriebsrat, welche dann mit der jeweiligen Person aus der Liste des Zurückgetretenen aufgefüllt wurde. Nun ist aus Liste 2, die einzige Frau, aus dem Betriebsrat ausgeschieden. Das heißt, das Geschlecht in der Minderheit, würde nur noch ihre 2 Sitze im Betriebsrat haben, wenn die Frau aus Liste 1 nachrückt. Ist dieses überhaupt zulässig, da dann der Betriebsrat neu 5 zu 2 aufgestellt wäre? Wo kann ich zu diesem Thema in der Fachliteratur nachschlagen?

Vielen Dank für eure Hilfe !!