Erstellt am 17.05.2022 um 09:25 Uhr von rtjum
das Geschlecht in der Minderheit muss immer, vorausgesetzt es gibt genügend Bewerber*innen dieses Geschlechtes, mindestens in der Anzahl vertreten sein, die der Wahlvorstand im Wahlausschreiben angibt.
Es kann aber auch passieren, dass das komplette Gremium aus dem Minderheitengeschlecht besteht.
Erstellt am 17.05.2022 um 09:26 Uhr von moreno
Es muss nur sicher gestellt sein, dass das Minderheitsgeschlecht seine Sitze bekommt ....wenn es Bewerber gibt. Ansonsten spielt es keine Rolle ihr könntet auch einen 5 Männer Betriebsrat haben
Erstellt am 17.05.2022 um 09:31 Uhr von Relfe
es reicht nicht aus Bewerber zu haben für die Minderheit, damit diese einen Sitz im Betriebsrat bekommen.
Jeder Bewerber der Minderheit muss min. 1 Stimme bekommen, damit er aufgrund der Minderheitenregelung "bevorzugt" wird.
Da es keine Mehrheitenregelung gibt, kann das Gremium auch mehr BRM vom Minderheitengeschlecht haben, wie nach Berechnung mindestens vertreten sein müssen.
Erstellt am 17.05.2022 um 09:35 Uhr von seehas
Das Geschlecht in der Minderheit erhält eine garantierte Anzahl an Sitzen, vorausgesetzt es gibt ausreichend Kandidaten um diese Sitze zu besetzen. Für das Geschlecht in der Mehrheit gibt es einen solchen Schutz nicht. Es könnte theoretisch ein BR gewählt werden der nur aus Männern besteht.
Erstellt am 17.05.2022 um 10:33 Uhr von Muschelschubser
Bei 93 Beschäftigten wird ein 5er-BR gewählt.
Zunächst wird nach de Hond'schem Verfahren (§5 WO) das Geschlecht in der Minderheit bestimmt, aber das wisst Ihr ja bereits, Du hast die Anzahl der Mindestsitze für Männer ja bereits benannt (1-2) und ich gehe davon aus, dass es genau so ermittelt wurde.
Gibt es nicht genügend männliche Kandidaten um das Geschlecht der Minderheit im richtigen zahlenmäßigen Verhältnis abzubilden, können es auch weniger bzw. gar keine sein.
Zum Geschlecht in der Mehrheit gibt es dagegen keinerlei Regelungen.
Sofern es die Wahl so hergibt, kann der BR theoretisch auch aus 5 Männern bestehen.