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Mindesitze rechnen

CJ
Cristina JL
Mai 2022 bearbeitet

Hallo,

Bei uns in der Firma sind wir insgesamt 93 Arbeitnehmer, davon 62 Frauen und 31 Männer. Als Wahlvorstand ist uns klar, dass die Männer mindestens 1 bis 2 Sitze bekommen, aber die Frage ist: müssen es 3 Sitze für Frauen sein, oder könnte die Minderheitsgruppe auch mehr Sitze bekommen? Es gibt mehr männliche Kandidaten und es könnte sein, dass mehr Männer mehr Stimmen erhalten. Müssen es also 3 Frauen + 2 Männer sein oder machen wir es nach Stimmen und müssen nur sicherstellen, dass mindestens einen bzw zwei Sitze für Männer sind?

Vielen Dank, Cristina

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Community-Antworten (5)

R
rtjum

17.05.2022 um 11:25 Uhr

das Geschlecht in der Minderheit muss immer, vorausgesetzt es gibt genügend Bewerber*innen dieses Geschlechtes, mindestens in der Anzahl vertreten sein, die der Wahlvorstand im Wahlausschreiben angibt. Es kann aber auch passieren, dass das komplette Gremium aus dem Minderheitengeschlecht besteht.

M
Moreno

17.05.2022 um 11:26 Uhr

Es muss nur sicher gestellt sein, dass das Minderheitsgeschlecht seine Sitze bekommt ....wenn es Bewerber gibt. Ansonsten spielt es keine Rolle ihr könntet auch einen 5 Männer Betriebsrat haben

R
Relfe

17.05.2022 um 11:31 Uhr

es reicht nicht aus Bewerber zu haben für die Minderheit, damit diese einen Sitz im Betriebsrat bekommen. Jeder Bewerber der Minderheit muss min. 1 Stimme bekommen, damit er aufgrund der Minderheitenregelung "bevorzugt" wird. Da es keine Mehrheitenregelung gibt, kann das Gremium auch mehr BRM vom Minderheitengeschlecht haben, wie nach Berechnung mindestens vertreten sein müssen.

S
seehas

17.05.2022 um 11:35 Uhr

Das Geschlecht in der Minderheit erhält eine garantierte Anzahl an Sitzen, vorausgesetzt es gibt ausreichend Kandidaten um diese Sitze zu besetzen. Für das Geschlecht in der Mehrheit gibt es einen solchen Schutz nicht. Es könnte theoretisch ein BR gewählt werden der nur aus Männern besteht.

M
Muschelschubser

17.05.2022 um 12:33 Uhr

Bei 93 Beschäftigten wird ein 5er-BR gewählt. Zunächst wird nach de Hond'schem Verfahren (§5 WO) das Geschlecht in der Minderheit bestimmt, aber das wisst Ihr ja bereits, Du hast die Anzahl der Mindestsitze für Männer ja bereits benannt (1-2) und ich gehe davon aus, dass es genau so ermittelt wurde.

Gibt es nicht genügend männliche Kandidaten um das Geschlecht der Minderheit im richtigen zahlenmäßigen Verhältnis abzubilden, können es auch weniger bzw. gar keine sein.

Zum Geschlecht in der Mehrheit gibt es dagegen keinerlei Regelungen. Sofern es die Wahl so hergibt, kann der BR theoretisch auch aus 5 Männern bestehen.

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