Kündigung bei schwerer Behinderung und bereits eingesetzter Erwerbsunfähigkeitsrente
Hallo an alle, wir haben einen AN, der seit letztem Jahr arbeitsunfähig ist. die Krankheit war vorher nicht bekannt. Aufgrund der schwere der Erkrankung hat er aber bereits seit Ende des Jahres eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen bekommen. Befristet für noch 2 Jahre und dem AG liegt sogar ein Attest des Arztes vor, nachdem auf unbestimmte Zeit mit keinerlei Besserung zu rechnen ist. Auch ist jetzt schon klar, dass der bisherige Arbeitsplatz nie mehr erfüllbar ist. Allenfalls wäre es mit einer evtl. Besserung an eine Versetzung an einen anderweitigen Arbeitsplatz zu denken. Der AG versucht jetzt über das Integrationsamt eine Kündigung durchzubekommen. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes wäre wahrscheinlich mit einem behindertengerehten Arbeitsplatz und einem Teilzeitjob usw. zu rechnen.... Die Prognose sieht hierbei nicht sehr rosig aus, oder kann man in einem solchen Härtefall auch noch damit rechnen, dass das Amt der Kündigung nicht zustimmt ?
Community-Antworten (1)
21.05.2010 um 09:48 Uhr
Hallo BRVNeuling, das nennt sich negative Zukunftsprognose (länger als zwei Jahre Krank in der Zukunft). Wenn die vorliegt, kann der AG die Person kündigen. Aus eigener Erfahrung in unserem Betrieb und dank der sehr guten Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt kann ich nur folgendes schreiben: Die Zustimmung zur Kündigung wird vom Integrationsamt erteilt und ihr werdet mit euren Argumenten keinen Erfolg haben. Das Gericht wird die Kündigung nicht kippen. Es gibt keinen Härtefall oder sonstwas. Besonders nach dem tollen Urteil zur Unverfallbarkeit vom Urlaubsanspruch. VIelen Dank EUGH. Bisher konnten wir drei Schwerbehinderte Langzeitkranke mit Blick auf die Schwerbehindertenquote durchziehen. Aber nachdem der AG den Urlaub auszahlen mussen, wenn die Kolleginnen und Kollegen ausscheiden hat er die Kündigung durchgezogen. Das Integrationsamt hat den Kündigungen zugestimmt. Vor Gericht sind alle Kündigungsschutzklagen gescheitert. Da die Kolleginnen und Kollegen ja eine negative Zukunftsprognose von zwei Jahren haben und somit kündbar sind.
Und hier noch eine gute Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem3
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