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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erster Vorsitzender fällt aus

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute Teil 2

Unser erster Voritzender liegt im Krankenhaus. Niemand weiß genau was er hat und , wie lange er dort bleiben wird. (3er-Gremium) Können wir einen Nachrücker eigentlich auch "nur vorübergehend" einsetzen ? Quasi 2 oder 3 Monate und dann, wenn der Erste wieder gesund ist, wieder zur gewohnten Konstellation zurück kehren ?

@ Lotte Danke Lotte dass du noch mal nachgelesen hast. Es ist leider (fast) wie immer. Es werden oft Antworten gegeben, auf die leider die Frage fehlt.

Aber es ist (denke ich) alles gesagt. Der ersten Vorsitzenden werde ich dann machen. Das war aber ja auch nicht das Thema. Wir holen einen Nachrücker ins Gremium der dann evtl . Schriftführer wird, bis unser erster Vorsitzender wieder da ist......dann läuft es wieder wie bisher.

1.06002

Community-Antworten (2)

K
kainil

25.10.2012 um 10:35 Uhr

Hallo Paddy,

den ersten Vorsitzenden werde ich machen geht nicht so ohne weiteres. Der Vorsitzende sowie der Stellvertreter werden auf der konstituierenden Sitzung gewählt. Und wir holen einen Nachrücker geht auch so nicht. Der Nachrücker ist der, der die meisten Stimmen nach Euch bekommen hat, und nicht irgendeiner.

Ist euer Kollege wieder gesundet, dann rückt der Nachrücker wieder zurück.

R
rkoch

25.10.2012 um 10:57 Uhr

Es werden oft Antworten gegeben, auf die leider die Frage fehlt.

... Dann hast Du, wie ich in Antwort 10 geschrieben habe, uns mit Deinen dauernden Hinweisen auf den Vorsitzenden, Ersten, etc. in der Frage aber auch auf die falsche Fährte gelockt. Wenn die Frage sich tatsächlich nur auf die Frage der Einsatzdauer eines EBRM bezog, hättest Du besser diese Hinweise rausgelassen...

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