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Anhörung des Betroffenen zur betriebsbedingten Kündigung im Vorfeld - wie geht Ihr damit um?

C
carpri
Jan 2018 bearbeitet

Ein freundliches Hallo in diese Runde

Als neu gewählter BR und zugleich auch noch als BR-Vorsitzender möchte ich gern Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt erfahren. Der BR erhält zu Kündigungen stets eine schriftliche Anhörung. Hierbei gibt es nichts zu bemängeln, hinsichtlich der Form und des erforderlichen Inhalts. In der Regel weiss der betroffene Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt nicht, was der Arbeitgeber Ihm nach einer Woche postalisch zustellen lässt. Die Fristen sind eng bemessen für ein sofortiges Agieren des BR. Mit der Zustellung der Anhörung des Arbeitgebers an den BR, also eine Woche vor Zustellung der Kündigung an den Arbeitnehmer, kennt nur ein begrenzter Personenkreis die Absicht des Arbeitgebers. (Arbeitgeber sowieso und ab dem ersten Tag in der Regel der BR-Vorsitzende und die Zeit fängt an zu laufen) Besonders wegen des Kündigungsgrundes habe ich mich bisher umfassend im Umfeld des Betroffenen informiert. ( Abteilungsleiter, Kollegen u.s.w.), um mir ein möglichst umfassendes Bild der Situation zu verschaffen, als Gesprächsgrundlage für die anschließende BR-Beschlußfassung. Diese Verfahrensweise wurde von einigen BR bemängelt, weil mein Vorgänger zuallererst das Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer gesucht hat, und Ihn somit als erster davon in Kenntnis gesetzt hat, das da was gegen Ihm läuft. Sicherlich muß man zuallererst die Fakten prüfen, auch von der Sicht des betroffenen Arbeitnehmer. Ich habe dies nunmehr zweimal miterlebt, als Erster jemanden diese Nachricht indirekt überbringen zu dürfen. Das hat mich emotional sehr bewegt, es war kein leichter Gang.

Ich möchte hier an dieser Stelle einfach mal eine Diskussionsrunde eröffnen, um zu erfahren, wie es andere BR machen. Wie Sie damit umgehen, und wie diese innerhalb dieser 1-Wochen Frist arbeiten. Es würde mich sehr interessieren.

freundliche Grüße aus der Oberlausitz Norbert

3.18905

Community-Antworten (5)

C
carpri

29.06.2006 um 01:01 Uhr

Nun BR-Mitglieder

keine Angst bei der Wortwahl ! Habt Ihr keine Meinung dazu ? Hier ist jeder anonym und es steht jedem frei, das zu sagen, was er denkt . Ein heikles Thema,oder ?

na schön

freundliche Grüße aus der Oberlausitz Norbert

RI
Ramses II

29.06.2006 um 02:02 Uhr

Carpri,

Du erwartest eine sehr kurze Reaktionszeit am späten Abend.

Das ist gar kein heikles Thema.

Wer anders als der/die betroffene AN(in) soll die im § 102 (3) Abs 1, 3, 4 und 5 vorgegebenen Gründe beurteilen können.

Für mich ist es selbstverständlich dass ich sofort wenn ich eine Anhörung bekomme mich mit dem betroffenen Kollegen in Verbindung setze und einen Termin für ein BR-Gespräch mache.

F
FH

29.06.2006 um 10:02 Uhr

Hallo Capri, das ist das Los des BR. Ich stimme Dir zu, es ist nicht leicht. Das Gespräch mit dem betroffenen MA sollte aber auf jeden Fall geführt werden, da sich dort oftmals die Kündigungsgründe, welche man ja in der Anhörung nur vom AG bekommt, anders darstellen und man sich ein Gesamtbild besser zusammenstellen kann. Hat uns im BR immer geholfen, fundierte Bedenken und Widersprüche gegen Kündigungen auszufertigen. Emotionen lassen sich zwar nicht unterdrücken, sollte aber jedes BR - Mitglied im Griff haben. Wer das nicht kann, sollte sich um Seminare bemühen, wo man lernt, mit solchen Situationen umzugehen.

freundliche Grüße aus der Sächsischen Schweiz FH

M
musi

29.06.2006 um 10:32 Uhr

Hallo Capri,

um Emotionen als BR in den Griff zu bekommen, sollte man sich klar machen, welche Rolle der Betriebsrat im Unternehmen einnimmt und was seine Aufgaben genau sind. So hat bei Kündigungen der Betriebsrat doch die Aufgabe den AG dazu zu bewegen von einer Kündigung Abstand zu nehmen, sei es weil er entsprechend der 5 Widerspruchsgründe etwas nicht beachtet hat oder weil Ihr als BR noch andere Vorschläge machen könnt, wie der AN weiterbeschäftigt werden könnte. Ihr habt bei Kündigungen doch ,,nur" ein Anhörungsrecht aber kein Mitbestimmungsrecht! Wenn du dann mit dem AN sprichst(und das solltest Du unbedingt) und Ihm deine Rolle klar machen kannst, fällt es Dir vieleicht leichter. Ich empfehle hier auch dringend Seminare zu besuchen. Denn BR Arbeit kann auch krank machen!

R
Rollie

29.06.2006 um 15:05 Uhr

Wie will der Betriebsrat den betroffenen Mitarbeiter anhören, ohne das der betroffene Mitarbeiter von der Kündigungsabsicht erfährt.

Ich denke, es ist absolut unerheblich, ob der Mitarbeiter von der bevorstehenden Kündigung durch den Betriebsrat oder Tage später vom AG erfährt. Da sollte der BR mal die Emotionalität außen vor lassen.

Im Gegenteil, solange der Mitarbeiter noch nicht gekündigt wurde, besteht ggf. Aussicht, vor Ausspruch der Kündigung, Argumente oder Fehler zu finden, die den AG bewegen könnten, von der Kündigung abzusehen. Wenn die Kündigung mal ausgesprochen wurde, ist es meißtens bereits zu spät.

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