Erstellt am 23.10.2012 um 16:30 Uhr von gironimo
Der letzte Satz widerspricht ein wenig der Minusstundenthese -. oder verstehe ich da was falsch??
Korrekt wäre, dass der Tag als Arbeitszeitabrechnung gar nicht statt findet. Also keine Sollzeit und damit auch kein Plus oder Minus. Das Arbeitsentgelt richtet sich dann nach § 11 BUrlG.
Erstellt am 23.10.2012 um 17:22 Uhr von Lotte
Hallo gironimo,
das sag mal DP Programmen ;-))
Conny,
ich versteh aber auch nicht recht. Richtig ist: Urlaubstag muss so gewertet werden wie der AN normalerweise gearbeitet hätte.
Und wie wird es bei Euch nun gemacht? Wenn sie normal unter dem Durchschnitt arbeiten, dann bekommen sie auch Urlaub unter dem Durchschnitt. Kann z. B. im Schichtbetrieb in den Wochen passieren, in denen man am WE frei hat und einen Tag in der Woche, weil man das nächste Wochenende arbeitet.
Schau mal hier: http://schichtplanfibel.de/
Erstellt am 23.10.2012 um 18:03 Uhr von Kulum
Nein, Urlaub muss eben nicht so gerechnet werden als hätte man gearbeitet. Das gilt bei Krankheit. Bei Urlaub muss schon der Durchschnitt gerechnet werden. Und zwar der Durchschnittswert der letzten 13 Wochen. Da sich das Urlaubsentgeld aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen bemisst, muss auch die Arbeitszeit IMHO danach bemessen werden
Erstellt am 23.10.2012 um 18:20 Uhr von leserin
Kulum
Dem kann man nicht zustimmen. Urlaub kann nicht zu Minusstunden führen. Siehe auch schichtplanfibel.de.
Das mit dem Durchschnitt betrifft das Urlaubsentgelt!! Nicht die Urlaubstage und es ergibt sich daraus auch kein Minus auf dem Stundenkonto.
Beispiel: Urlaub ohne Lücken
Carla hat bereits Mitte Januar ihren Urlaub für Mai beantragt. Damals war der Schichtplan noch längst nicht geschrieben und angeordnet. Das macht nichts. Carla hatte geschrieben: „Bitte Urlaub von Montag, den 12.05. bis Sonntag, den 19.05.!“ Mehr war auch nicht nötig.
Jetzt wird der Schichtplan ganz normal weitergeschrieben. Für die Tage, an denen Carla arbeiten müsste, wird einer ihrer Urlaubstage angerechnet.
Wenn Carla „ohnehin nicht“ arbeiten muss, braucht sie auch keinen Urlaubstag. Ein kleines »u« dokumentiert, dass jeder Tag vom ersten bis zum letzten unter besonderem Schutz steht.
Carlas Arbeitszeit zählt, als ob sie wie sonst an diesem (Werk-)Tag 7,7 oder 10 Stunden gearbeitet hätte. Ein Urlaubstag „befreit“.
Erstellt am 23.10.2012 um 18:28 Uhr von Watschenbaum
die Frage wäre, ob durch die Urlaubsgewährung ein Vergütungsvorschuß entstünde, den der AG wieder "hereinzuarbeiten" verlangen könnte
da dies durch die gesetzliche Berechnung des Urlaubsentgeltes (abzielend auf einen Durchschnittsverdienst) ausgeschlossen ist
dürfen auch keine Minusstunden anfallen, die nachgearbeitet werden müssten
Erstellt am 23.10.2012 um 23:24 Uhr von Lotte
Watschenbaum,
das ist aber jetzt etwas schwer verständlich... ;-)
Erstellt am 24.10.2012 um 07:17 Uhr von Hoppel
@ Conny
"Bei unserem neuen Dienstplanprogramm wird nur noch die durchschnittliche Arbeitszeit gerechnet. Bei MA die Wochenweise unterschiedliche Std. arbeiten kann es nun sein, das wenn sie Urlaub in der Woche einreichen wo sie unter dem Durchschnitt arbeiten trotz Urlaub Minus machen."
Wessen Arbeitszeit wird denn als Rechengrundlage genommen? Welche Zeitdauer wird in die Durchschnittsberechnung einbezogen?
Beispiel: 5 Tage Woche. In geraden Wochen werden 20 Stunden gearbeitet, in ungeraden 30 Stunden. Ergibt durchschnittlich eine 25 Stunden Woche mit einer durchschnittlichen tgl. Arbeitszeit von 5 Stunden.
Rechnet Euer DP-Programm nun die tatsächlich verplante Arbeitszeit dagegen und ein AN nimmt in einer geraden Woche Urlaub, resultieren daraus 5 Minusstunden. Die werden aber in der ungeraden Woche mit 5 Plusstunden ausgeglichen.
Wenn mit Durchschnittswerten gerechnet wird, muss prinzipiell ein längerer Zeitraum betrachtet werden, ggf. sogar mehr als 13 Wochen. Und was für den AG gilt, gilt im Zusammenhang Deiner Frage auch für Deine KollegInnen. Dieses Minus muss am Ende des Betrachtungszeitraumes wieder ausgeglichen sein, sonst läge keine korrekte Durchschnittsberechnung zugrunde.