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Regelmäßige niederwertige Tätigkeiten

C
Coolidge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe mal wieder eine Frage an die Kollegen,

auf einem Wohnbereich in der Altenpflege sollen zukünftig die Pflegehilfskräfte mit Putzarbeiten vertraut werden während die Pflegefachkräfte Teamgespräche durchführen.

In der Stellenbeschreibung sind Putzarbeiten nicht aufgeführt, allerdings heißt es: "Im Übrigen hat der/die Stelleninhaberin auf Weisung seines/seiner Vorgesetzten weitere Aufgaben zu erfüllen, die in sein/ihr Tätigkeitsgebiet fallen oder ihm/ihr aufgrund seiner/ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten übertragen werden können."

Ich denke, keine Pflegehilfskraft beschwert sich wenn mal hier und da ein Lager aufgeräumt oder ein Schreibtisch abgewischt werden soll, aber wie sieht es bei regelmäßigen Putzarbeiten aus? Haben die Kollegen nicht zudem ein Recht auf Teilnahme am Teamgespräch? Sie gehören ja schließlich auch zum Team.

Vielen Dank schonmal im vorraus.

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Community-Antworten (3)

P
Pappnase

23.10.2012 um 13:57 Uhr

Hi Coolidge ich hätte mal eine Verständnisfrage: Wenn die Kolleginnen und Kollegen der Pflegehilfe bei den Teambesprechungen nicht dabei sind, fehlt ihnen dann nicht ein wichtiger Teil der Info's, die sie für ihre Arbeit brauchen? Können sie dann ihre Arbeit lt. Stellenbeschreibung überhaupt noch korrekt erfüllen?

C
Coolidge

23.10.2012 um 14:19 Uhr

Leider habe ich die von dir gewünschte Information (noch) nicht, teilweise werden in diesen Zeiten von den Fachkräften wohl auch Pflegeplanungen überarbeitet (also Schreibarbeiten), teilweise Teamsitzungen abgehalten. Wenn ich näheres weiss, werd ichs posten.

G
gironimo

23.10.2012 um 17:27 Uhr

Täten die Pflegehilfskräfte nicht gut daran, sich um die Pflege zu kümmern, während die Fachkräfte in Klausur gehen? Oder ist dann sonst wer da, der da pflegerisch tätig wird - oder findet dann keine Pflege statt?

Ansonsten wäre die Frage, welchen Umfang die Besprechungen und damit die Reinigungsarbeiten haben. Ich kenne das Berufsbild auch nicht so genau, könnte mir aber vorstellen, dass (wie Du ja auch schreibst) nur gelegentliche Reinigungsarbeiten zur Pflege gehören; jedenfalls nicht das regelmäßige Wischen des Hausflurs, das Putzen der Fenster und der gleichen.

Auskunft über die Haupt- und Nebenpflichten erhältst Du sicherlich auch bei der Gewerkschaft.

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