Gibt es ein "Recht" auf Fortbildung?
Wie ist der übliche Umgang mit Fortbildungen für Mitarbeiter, gibt es ein "Recht" auf Fortbildung? Gemeint sind tätigkeitsbezogene Fortbildungen, nicht Bildungsurlaub.
Community-Antworten (3)
22.10.2012 um 21:22 Uhr
@ Hellse
Siehe §§ 96, 97 BetrVG
So z.B.: "Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen."
Aber ein grundsätzlicher Anspruch auf tätigkeitsbezogene Fortbildung besteht nicht.
23.10.2012 um 08:59 Uhr
Hallo Hellse, im sozialen Bereich greift zum Teil (Heime) die HeimPersV § 8 LG Lotte
23.10.2012 um 11:36 Uhr
.... ergänzend noch § 81 BetrVG zum Erörterungsanspruch in dieser Frage.
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