Erstellt am 19.10.2012 um 13:17 Uhr von KBlitz
Hallo,
im normalen Verfahren ist es so, dass der AG wenn er eine Stelle neu besetzen möchte diese, wenn der BR es verlangt ausschreiben muss.
Beim Thema befristeter Vertrag ist es oft so, dass der AG jemanden für zwei Jahre befristet einstellt und dann den Vertrag auslaufen lässt um erneut jemanden befristet einzustellen. Damit hält der AG sich immer alle Wege offen.
Würde der AG nun der befristet eingestellten einen weiteren Vertrag geben, könnte es sich dann um einen unbefristeten Vertrag handeln was der AG bezüglich seiner flexibilität eventuell nicht möchte.
Einen Rechtsanspruch auf diese Stelle hat die befristet eingestellte Kollegin nicht.
Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei einer neuen Einstellung, jedoch nicht bei auslaufenden Verträgen.
Trotzdem würde ich an eurer Stelle das Gespräch mit dem AG suchen, um über die Personalplanung zu sprechen und die jetzt betroffene Kollegin.