Kündigung wegen neu Einstellung - kann der Betriebsrat eine Weiterbeschäftigung gegenüber dem AG fordern?
Hallo! Ich hätte mal ne Frage wegen Weiterbeschäftigung bzw. Versätzung eines Mitarbeiters. Der MA hat einen befristeten Arbeitsvertrag der nun zur Verlängerung anstand. Dem MA wurde 1 Woche vor Ablauf gesagt, dass er über eine andere Firma zu anderen Konditionen und wieder Befristet weiterbeschäftigt werden kann, da ein Ersatz für Ihn schon eingestellt wurde. Wie ich erfahren habe hat unser Teamleiter dafür gesorgt, dass die Stelle frei wird, damit ein Bekannter aus einer früheren Firma eingestellt werden kann. Alle anderen direkten vorgesetzten haben keinen Anlass bez. Grund warum dieser MA keinen Arbeitsvertrag bekommen soll geliefert er im Gegenteil sie haben Ihn gelobt. Nun ist meine Frage ob der Betriebsrat eine Weiterbeschäftigung gegenüber der AG fordern kann oder ob der BR keinen Einfluss mehr hat. Der BR hat über diese Entscheidung erst nach dem Gespräch zwischen AG und MA erfahren.
Community-Antworten (11)
26.10.2007 um 08:32 Uhr
@Schumi, sein befristeter Vertrag läuft aus, das war's! Der Teamleiter braucht nicht extra dafür sorgen, das geht ohne eine Minute Zeitaufwand! Es ist nun die Entscheidung des MA's, ob er über die "andere Firma" - wohl eine Zeitarbeitsfirma - in eurem Betrieb zurück kann, zu garantiert schlechteren Konditionen! Wer sagt übrigens, ob die ihn einstellt?
Fordern kann der Betriebsrat bei befristeten Arbeitsverträgen leider so ziemlich gar nicht's! Und das ist genau der Punkt, der mich regelmässig stinksauer macht..... >:-(
26.10.2007 um 08:56 Uhr
Hallo Mona-Lisa, bei der Betriebsübernahme vor einem Jahr wurde dem MA seitens des Prokuristen aber ein Unbefristeter Arbeitsvertrag zugesichert, wenn der MA im Probejahr nicht auffallen würde. Die andere Firma ist eine Tochterfirma, wo er halt wieder mit einem Befristeten Arbeitsvertrag eingestellt werden kann und für uns weiter arbeitet, da er schon zwei mal für ein Jahr bei uns befristet war.
26.10.2007 um 09:57 Uhr
@Schumi Und die Befristung war jedesmal korrekt im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetz? Hat es für die "Neueinstellung" die Zustimmung des BR? Hat es eine interne Ausschreibung gegeben?
26.10.2007 um 10:30 Uhr
Hallo Immi, nein eine Interne Stellenausschreibung für diesen Posten hat es nicht gegeben und dem BR war nicht bekannt, dass der neue MA den alten ersetzen solle. Es hieß nur bei der Einstellung des neuen Ma, dass auf Grund hoher Krankheits- stand ein zusätzlicher MA eingestellt wird wo gegen ja nichts einzuwenden ist.
26.10.2007 um 10:40 Uhr
Schumi, lies ml §99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen §93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen.
26.10.2007 um 11:12 Uhr
@immi
Mit dem Thema Ausschreibung dürfte es aber zu spät sein. Dem BR wurde ja wohl offensichtlich beteiligt.
Auch das Verfahren nach § 99 BetrVG ist doch gelaufen und der BR hatte offensichtlich nichts einzuwenden.
Dass eine Befristung ausläuft ist auch nicht zu bemängeln. Der BR hat hier vielleicht ein wenig geschlafen und sich bei der Einstellung nicht gefragt was aus den aktuell befristeten AN wird.
Sicherlich kann man prüfen ob die Befristung rechtmäßig ist, aber es sind ja nicht alle Befristungen zu überprüfen sondern nur die letzte...
@schumi Ich hätte jetzt auch nicht zu viel Hoffnung aus der Aussage des Prokuristen ziehen.
26.10.2007 um 11:16 Uhr
@Paula Da hast du natürlich Recht. Es war eher für die Zukunft gedacht.
26.10.2007 um 12:26 Uhr
dann sind wir uns ja einig :-))))))
26.10.2007 um 12:35 Uhr
Paula... ...mit dir...:-))
26.10.2007 um 14:37 Uhr
@Paula u. immi, Nach einer erneuten Unterredung mit dem Prokuristen ist mir gesagt worden, dass der Grund für das auslaufen lässt und nicht Umwandeln in einen unbefristeten der war, dass dem Prokuristen die Arbeitsweise des Ma nicht gefiel. (kann er aber nicht einschätzen, da er an einem anderen Betriebshof ist) Die beteiligten Personen im Umfeld des zu Kündigenden Ma loben Ihn ja wie schon gesagt bis auf den Teamleiter. Dem BR wurden die Infos vorenthalten und bei der Einstellung des neuen Ma wurde er auch vor vollendeten Tatsachen gestellt. Bei Einstellungsgesprächen und wie aktuell bei dem Gespräch der Versetzung mit neuem Arbeitsvertrag bei der Tochterfirma war der BR auch nicht anwesend, da die Info über ein Gespräch den BR erst später bekannt wurde.
26.10.2007 um 15:57 Uhr
@schumi
es tut mir leid aber die Bewertung fällt nicht anders aus. Der Arbeitsvertrag läuft aus. Dass muss der AG dem BR nicht mitteilen. Auch nicht warum er eine Verlängerung nicht ins Auge fast und lieber einen anderen MA einstellt.
Der BR sollte sich hier an die eigene Nase fassen. Ihr habt hier gepennt. Vielleicht ist es aber tröstlich für Euch, dass selbst wenn Ihr alle Fakten so auf dem Tisch gehabt hättet, es für Euch kaum echte Möglichkeiten der Reaktion gegeben hätte. Sicher § 99 BetrVG und so aber letztendlich hätte der AG wohl das gleiche Ergebnis erzielen können. Wir sprechen hier schließlich NICHT von einer Kündigung die der AG ausgesprochen hat....
Verwandte Themen
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Einstellung verweigern wegen beabsichtigter Kündigung??
ÄlterHallo zusammen, wir brauchen mal Euren Rat, da wir noch nicht so lange im BR sind. Es soll ein MA gekündigt werden (offiziell verhaltensbedingt, Anweisungen nicht beachtet etc. inoffiziel gab es
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
ÄlterGuten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges
Nur mal so zur INFO
ÄlterBetriebsrat muss über Kündigungsdetails informiert werden (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24. 05.2022, Az. 3 Ca 6776/21) Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist der Betriebsrat ein