Hallo zusammen,
seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92a BetrVG der Geschäftsleitung vorgeschlagen, 15 bis 20 Arbeiter einzustellen, um die Zahl der Leiharbeitnehmer zu senken. Die Geschäftsleitung hat jedes Mal diesen Vorschlag abgelehnt, weil diese neu eingestellten Arbeiter nach unseren Haustarif bezahlt werden müssten, die Leiharbeitnehmer sind aber kostengünstiger, auch die Kosten für Lohnfortzahlung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld entfallen, dieses muss die Leihfirma tragen. Weiter wurde von der Geschäftsleitung gesagt, ohne die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer würde die Firma keine Aufträge von unseren einzigen Kunden für die Packabteilung erhalten und dann müssten auch die Stamm-Mitarbeiter aus dieser Abteilung entlassen werden.

Kann der Betriebsrat diesen Anträgen die Zustimmung verweigern, weil die Leiharbeitnehmer nach ihrem Tarifvertrag weniger verdienen, als vergleichbare Stamm-Mitarbeiter in unserem Betrieb?
Welche Gründe könnten sonst noch angeführt werden?
Kann der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz der Leiharbeitnehmer erzwingen?