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Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung

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pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92a BetrVG der Geschäftsleitung vorgeschlagen, 15 bis 20 Arbeiter einzustellen, um die Zahl der Leiharbeitnehmer zu senken. Die Geschäftsleitung hat jedes Mal diesen Vorschlag abgelehnt, weil diese neu eingestellten Arbeiter nach unseren Haustarif bezahlt werden müssten, die Leiharbeitnehmer sind aber kostengünstiger, auch die Kosten für Lohnfortzahlung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld entfallen, dieses muss die Leihfirma tragen. Weiter wurde von der Geschäftsleitung gesagt, ohne die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer würde die Firma keine Aufträge von unseren einzigen Kunden für die Packabteilung erhalten und dann müssten auch die Stamm-Mitarbeiter aus dieser Abteilung entlassen werden.

Kann der Betriebsrat diesen Anträgen die Zustimmung verweigern, weil die Leiharbeitnehmer nach ihrem Tarifvertrag weniger verdienen, als vergleichbare Stamm-Mitarbeiter in unserem Betrieb? Welche Gründe könnten sonst noch angeführt werden? Kann der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz der Leiharbeitnehmer erzwingen?

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Community-Antworten (3)

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ego112

13.08.2007 um 17:23 Uhr

Es ist ein Verfahren nach § 99. Es können auch nur die dort angegebenen Gründe für die Verweigerung genutzt werden. Wenn die LAN nach einem vorhandenem TV bezahlt werden, ist es OK. Es mag nicht einsehbar sein, aber es ist korrekt. Eine Frage habe ich an Dich. Setzt Ihr Euch "jede" Woche hin und beschließt dort die beantragten LAN?

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DonJohnson

13.08.2007 um 20:06 Uhr

ganz viel machen könnt ihr nicht, aber ein paar Möäglichkeiten den AG "zu ärgern" sehe ich schon.

  1. Ja, schließt eine BV über Auswahlrichtlinien bei Neueinstellungen.
  2. Laßt euch vom Verleihunternehmen die Akredition zeigen.
  3. Bei den Neueinstellungen laßt euch alle Bewerbungsunterlagen vorzeigen.

Sollte euch bei drittens etwas auffallen, was eventuell Arbeitsplätze bzw Kollegen "gefährden" könnte, könnt Ihr nach §99 die Zustimmung verweiger. Außerdem laßt euch viel Zeit für die Beratung.

Das alles verhindert zwar keine Einstellung von Leiharbeitern, aber es erschwert das Prozedre für den AG

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pit47

14.08.2007 um 09:38 Uhr

Hallo ego112, jeden Mittwoch bekommt der BR von der GL einen Antrag, wieviel LAN in der nächsten Woche benötigt werden. Diese Anzahl der LAN ergibt sich aus den Auftragsvorgaben von unseren einzigen Kunden, die nur wochenweise erfolgen. Zum Beispiel, es werden für die nächste Woche insgesamt 40.000 Verkaufsdisplays (Kaffee, Schokolade, Käse u.s.w.) benötigt, dafür braucht unsere Packabteilung 4.300 Stunden. Daraus ergibt sich dann die Anzahl der benötigten LAN (bei 4.300 Stunden je 30 pro Früh-, Spät- und Nachtschicht). In der übernächsten Woche kann das aber wieder weniger sein, je nach Bedarf von unseren Kunden. Im Durchschnitt waren im letzten Jahr 40 LAN pro Woche bei uns beschäftigt.

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