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Ladungsfehler ja oder nein (2)

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Erdenbürger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, da ich leider nicht mehr auf meine Frage eingehen kann, versuche ich es hiermit nochmal. Mein Abteilungsleiter ist an meiner BRV herangetreten und bat darum, dass ich nicht an der BR Sitzung teilnehmen soll, weil meine Abteilung unterbesetzt sei. Die BRV hat sein Anliegen sofort zugestimmt und ich habe widerwillig mein Einverständnis dazugeben. Dann hat Sie für mich ein Ersatzmitglied zur Sizung eingeladen. Dieses Ersatzmitglied wurde sehr kurzfristig eingeladen und konnte sich eigentlich nicht mit der Tagesordnung auseinander setzen und nun wurde eine BV innerhalb von 15 Minuten Beschlossen die an mehrere teilen die Mitbestimmung vom BR stark beschneidet z. B. Behält sich der AG das Recht vor Mitarbeiter ohne Mitbestimmung vom BR zu versetzen. Sicher habt ihr Recht. Wenn ihr sagt, dass BR Arbeit vor geht, doch leider hatte man schon versucht mich abzumahnen, wegen meiner BR Tätigkeit und vom eigenem BR Gremium wurde mir die Unterstützung verweigert, weil sie kein Ärger mit der GF haben wollten. Daher habe ich diesmal nachgegeben, weil ich nicht wieder allein da stehen wollte.

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Community-Antworten (7)

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Rattle

17.10.2012 um 10:51 Uhr

Hallo,

natürlich stehst du alleine dar und du mußt dein recht als BRM durchsetzen. der vorsitzende ist nicht dein chef.

da ein ersatzmitglied geladen wurde und du im hause warst sind alle beschlüsse die in der sitzung gefasst worden null und nichtig, problematisch würde das z.b. bei kündigungen sein, §25 BertVG

lass dich unbedingt schulen uns setz dein recht durch, wenn du dir das gefallen läßt solltest du dir überlegen ob du den platz nicht für ein ersatzmitglied freimachen solltest, der/die ein a.... in der hose hat.

ich weiss sagt sich leicht, ist es aber nicht. und da ist nunmal ein BRM gefragt.

MFG

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Kulum

17.10.2012 um 10:59 Uhr

Bissl drastisch ausgedrückt, aber nich so ganz verkehrt.

Wie Rattle schon sagt, die BRV ist nicht dein Betriebsratschef. Sie kann sich nicht aussuchen wen sie zur Sitzung läd. Wenn sie BRV ist, sollte ihr das eigentlich klar sein. Einzig du selber kannst dich für eine Sitzung als verhindert erklären. Was das null und nichtig der Beschlüsse angeht halte ich es eher mit dem Beitrag von rkoch von gestern. Die sind erstmal wirksam. Zum einen muss der Chef ja davon ausgehen, dass korrekt geladen wurde, zum Anderen - solange da kein Richter sagt das die Beschlüsse null und nichtig sind, sind die voll wirksam. Was die Sache mit den Abmahnungen angeht, das ist lächerlich. Eine Abmahnung wegen BR-Arbeit zerreißt jeder Arbeitsrichter in der Luft wie ein nasses Taschentuch. Du solltest dich nur artig ab- und zurückmelden und für dich Tagebuch führen welche BR-Arbeit du wo gemacht hast. Dann bist du so ziemlich aus dem Schneider

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Erdenbürger

17.10.2012 um 11:05 Uhr

Ratte, du hast ja sowas von Recht und dass meine ich wirklich ernsthaft! Es baut mich auf, weil Du mir wirklich das Gefühl gibst, dass ich im Recht stehe. Ich kann nur dummerweise die anderen acht BRM nicht überzeugen, dass sie als BR sich ernsthaft und gewissenhaft nur für die Belange der Kollegen einsetzen sollten. Sie wollen sich immer erst einmal mit der GF beraten um jeden Konflikt zu vermeiden. Prügeln darf man ja leider keinen(Spaß) doch glaube mir ich habe schon einiges erdulden müssen und werde jetzt verstärkt versuchen mit der Gewerkschaft zu arbeiten, obwohl meine BR Kollegen und die GF, dieses auf keinen Fall möchte.

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gironimo

17.10.2012 um 11:44 Uhr

Auch für den BR gilt, dass sie per Gesetz zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft verpflichtet sind. Es muss ja nicht bei jedem eine Liebesheirat sein.

Ich sehe es wie meine Vorredner. Du >m u s s t< Deine Rechte durchsetzen. Es liegt in der Verantwortung des AG, genügend Personal zur Verfügung zu stellen, bzw. die Arbeit so zu organisieren, dass Du Deine BR-Arbeit erledigen kannst.

ich habe widerwillig mein Einverständnis dazugeben<

Das sollte es in Zukunft bei Dir nicht mehr geben. Bestehe auf Dein Recht.

Und wenn Du mehr mit der Gewerkschaft zusammenerbeiten willst, kannst Du mit denen ja vielleicht auch noch mal die strittige BV besprechen.

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Fairlight

17.10.2012 um 14:16 Uhr

Die beschlossene Betriebsvereinbarung ist so oder so ein Fall für den Schredder.

Ob Du nun für Dich entscheidest, dass Du lieber arbeiten willst, statt dem Mandat nachzugehen oder nicht, spielt bei der Ladung keine Rolle. Ein BRV hat zunächst alle nicht verhinderten einzuladen. Der von Dir geschilderte Grund ist eben kein Verhinderungsgrund. Die Ladung eines EBRM in diesem Fall ein Ladungsfehler. Sofern das EBRM bei den Beschlussfassungen insbesondere zur BV teilgenommen hat, sind diese nichtig.

Und der AG kann sich nur so lange auf die Wirksamkeit der Beschlüsse des BRs berufen, so lange ihm nicht mitgeteilt wurde, dass hier was falsch gelaufen ist. Wird hier im Rahmen der ganz besonders vertrauenvollen Zusammenarbeit der Hinweis erteilt, dass die BV hinfällig ist, kann er sich IMHO auch nicht mehr dahinter verschanzen, dass er von der ordnungsgemäßen Ladung ausgehen musste.

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Fairlight

17.10.2012 um 16:05 Uhr

Ich muss noch etwas ergänzen:

Die Nichtigkeit müsste evtl. natürlich gerichtlich festgestellt werden (habe den post von rkoch gerade ausgegraben). Durch die bereits entstandene Außenwirkung kommt man anders aus der Nummer nicht heraus.

Insofern gestaltet sich das nicht ganz so einfach, wie ich in meinem post vorher beschrieb.

Fraglich ist aber trotzdem, ob Eure BV überhaupt in irgendeiner Weise Bestand hat. Im Vorfeld durch BV auf Mitbestimmungsrechte verzichten? Ich weiß nicht, ich weiß nicht....

Kommt auf die konkreten Formulierungen an. Vorstellbar wäre zB. "Verzicht auf Anhörung bei Einstellung von 2-wöchentlichen Schülerpraktikanten" oder so. Aber Versetzungen quasi für mitbestimmungsfrei zu erklären, könnte zu krass sein.

Im Fitting unter § 77 Rn 54 habe ich dazu dies gefunden: Unter bestimmten Voraussetzungen, die in der BV klar umrissen sind, kann man dem AG die Möglichkeit einräumen, gewisse Maßnahmen selbst und ohne Beteiligung des BR durchzuführen. Allerdings muss die Substanz des MBR gewahrt bleiben. Dies kann zumindest zur teilweisen Unwirksamkeit der BV führen.

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Erdenbürger

17.10.2012 um 16:57 Uhr

Danke, für Eure Mühe, werde mich erstmal intensiv bei meiner Gewerkschaft nochmals beraten lassen und es erstmal hinnehmen, dass ich gegen ein Gremium, wo die BRM teilweise sich überhaupt nicht schulen lassen, weil sie der Meinung sind, dass man diese "unnötigen Kosten"den AG ersparen möchte, nichts bewirken kann.

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