Beschlüsse sind durch Ladungsfehler anfechtbar . . . . aber wie???
Hallo BR-ler,
in unseren BR geht es drunter und drüber. (hatte bereits darüber berichtet)
Zu Anfang durfte ich [EBR] noch rege an Sitzungen teilhaben, doch mittlerweile, weil ich nicht zu den "JA-Sagern" gehöre, werde ich so gut wie garnicht mehr geladen. Dies liegt NICHT daran, weil alle BRM stets anwesend sind, sondern es wird eher eine Symphatie-Auswahl getroffen.
Fragen:
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Stellen die Fehlerhaften Ladungen eine Pflichtverletzung des BRV dar? Welche Vorgehensweise/Rechte werden mir hier eingeräumt?
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Wie kann ich gegen Beschlüsse vorgehen, die in Sitzungen mit Ladungsfehler beschlossen wurden?
Für Aussagekräftige Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar
Community-Antworten (3)
21.10.2011 um 21:38 Uhr
- Stellen die Fehlerhaften Ladungen eine Pflichtverletzung des BRV dar? Welche Vorgehensweise/Rechte werden mir hier eingeräumt?
Ja und Du kannst klagen.
- Wie kann ich gegen Beschlüsse vorgehen, die in Sitzungen mit Ladungsfehler beschlossen wurden?
Wenn ein Beschluss bereits Außenwirkung erlangt hat, kann der AG agieren ...
21.10.2011 um 23:07 Uhr
@peanuts Wieder da? Ich glaube es ja kaum...
22.10.2011 um 11:48 Uhr
Lese dazu einmal den § 23BetrVG (und die Kommentare zum BetrVG; sowas steht bestimmt im BR-Büro z.B. von Fitting oder Däubler).
Sofern Du Gewerkschaftsmitglied bist, solltest Du Dich mit dieser beraten oder einmal einen Fachanwalt aufsuchen.
Auf jedem Fall solltest Du fehlerhafte Ladungen schriftlich reklamieren und eine ordnungsgemäße Ladung einfordern.
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