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Ladungsfehler oder nicht?

E
Erdenbürger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich konnte aus arbeitstechnischen Gründen heute an einer BR-Sitzung nicht teilnehmen, nun hat unsere BRV ein Ersatzmitglied eingeladen und die haben einen Beschluß gefasst. Ist dieser Beschluß gültig oder lag ein Ladungsfehler vor. Der Grung warum ich gearbeitet habe anstatt bei der BR-Sizung teilzunehmen, will ich hier heute nicht erörtern, weil ich ziemlich allein im BR stehe.

1.676015

Community-Antworten (15)

B
blackjack

16.10.2012 um 16:14 Uhr

Kannst du etwas ohne Begündung einordnen?

Aber hier hat bestimmt jemand eine Glaskugel.

R
rkoch

16.10.2012 um 16:14 Uhr

Der Beschluß ist gültig.....

Und bevor ich jetzt zerpflückt werde: Ein Beschluß ist so lange gültig, bis ihn ein Berechtiger erfolgreich vor Gericht angefochten hat oder der Beschluß im Rahmen eines verbundenen Verfahrens für ungültig erklärt wurde. Ggf. kann auch noch die JAV, ......

Aber so lange das alles nicht passiert, ist und bleibt der Beschluß gültig. Hat er gar Außenwirkung erlangt ist alles nur noch Makulatur.

Aber rein auf Deine Frage bezogen: Nein, die Ladung war nicht ordnungsgemäß, ein EBRM war nicht zu laden, sofern Dein BRV wusste, dass Du nicht wirklich verhindert warst. Aber selbst dabei kann ihm ggf. ein "Irrtum" zugesprochen werden. Ob der BR also beschlußfähig war, wer weiß? Theoretisch nicht, praktisch liegt das im Urteilsvermögen des Richters.

N
Nubbel

16.10.2012 um 16:26 Uhr

rkoch hat recht

und so lange erdenbürger seine verhinderung nicht erklärt, kann man nicht beurteilen ob falsch oder richtig geladen wurde

B
BRMetall

16.10.2012 um 16:29 Uhr

Man könnte sogar überlegen ob "Erdenbürger " eine Mandatspflichtverletzung begangen hat. Da es ja hier ein Mandatspflicht, nämlich die Teilnahme gab. Arbeit ist ja in 99,9999% eben kein Verhinderungsgrund.

Wenn Dir "Erden..." der Beschluss aber nicht gefällt, sofort u.U. persönlich oder via Anwalt per Beschlussverfahren den Beschluss wegen Ladungsfehler anfechten. Wenn man dieses beabsichtigt, dann aber auch SOFORT den AG verständigen, denn dann darf er sich nicht auf den Bechluss berufen, sondern muss die Klärung abwarten. Denn dann ist ihm die Nichtigkeit wegen fehlerhafter Ladung bekannt

N
Nubbel

16.10.2012 um 16:37 Uhr

klar, im großen dicken buch steht das so, nur die realität sieht häufig anders aus. hier von pflichtverletzung zu reden ist lächerlich.

auf der anderen seite ist auch nicht korrekt, für sich erst zu entscheiden, dass es wichtiger ist zu arbeiten und später mit knüppeln werfen zu wollen.

da kann man schon mal alleine stehen.

S
Streikbrecher

16.10.2012 um 18:14 Uhr

@Nubbel

BRM.. ist zuzustimmen. Denn es ist idR. Pflichtverletzung. Dass haben auch Gerichte festgestellt. Sie haben aus diesem Grund sogar wenn es in bestimmter Größenordnung erfolgt geurteilt, dass dann dieses dazu führt, dass das Mandat entzogen wird.

Wenn, dann kann man nun "nur" bei einmaligem Vorgehen sagen, ers ist Pflichtverletzung nur folgenlos für den Mandatsträger.

Denn die Gerichte haben bei diesem Thema eben nicht geurteilt, dass es erst ab einer gewissen Anzahl Pflichtverlettzung ist.

Sie haben "nur" geurteilt, dass es erst ab einer bestimmten Anzahl die Folgen auslösst.

Alles auch vergleichbar mit Datenschutzverstößen. Jeder Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ist ein Verstoß, nur die Folgen können bzw werden wohl sehr unterschiedlich sein, je nach wie oft und welche Art/Folgen

N
Nubbel

16.10.2012 um 18:20 Uhr

Dass haben auch Gerichte festgestellt.

aktenzeichen?

K
Kulum

16.10.2012 um 18:31 Uhr

Also, es mag ja Wortklauberei sein, aber §23 bezieht sich erstmal auf grobe Pflichtverstöße und nicht auf Pflichtverstöße im allgemeinen. Des Weiteren hat erdenbürger nicht gesagt warum er denn nun letztendlich am Arbeitsplatz war und nicht bei der Sitzung. Da dann direkt mit dem fast zahnlosen §23 zu winken is schon recht genial

G
gironimo

16.10.2012 um 18:36 Uhr

sei es wie es wolle: rkoch hat die Frage doch zutreffend beantwortet

S
Streikbrecher

16.10.2012 um 19:29 Uhr

Nubbel,

Mandatsentzug wegen wiederholter Nichtteilnahme an Sitzungen und die Urteile hierzu wurden hier doch schon öfters behandelt. Ich kenne ein Urteil da ging es um 2/3 der Nichtbesuchten Sitzungen.

PS: Es hat von den Koll. auch keiner von grober Pflichtverletzung gesprochen. Weiter auch mehrere "kleinere" Pflichtverletzungen können im gesamten dann eine grobe Pflichtverletzung ergeben. Letztlich § 23 sprich von "Verletzung gesetzlicher Pflichten" und " Verstoß gegen Amtspflichten"

K
Kulum

16.10.2012 um 19:51 Uhr

oh man, wenigstens vorher nachschlagen.

§23.1 BetrVG "... wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten..."

Des Weiteren, dir ist ein Urteil bekannt, da ging es um 2/3 nicht besuchter Sitzungen, Erdenbürger berichtet uns von einer nicht besuchten, BRMetall hat den 23er in die Runde und du springst auf. Is klar. Btw, wie lange dauerte das Verfahren insgesamt? Wann war gleich nochmal die nächste Wahl? Sieh es doch ein, mit dem 23er an der Stelle zu winken ist erstmal Quatsch

N
Nubbel

16.10.2012 um 20:36 Uhr

und nochmal die frage nach einem aktenzeichen

B
blackjack

16.10.2012 um 21:07 Uhr

Solange es keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats gibt, ist der 23er in dem Fall Quatsch.

R
rechtbekommen

17.10.2012 um 01:44 Uhr

Nubbel will mal nicht so sein -- http://www.betriebsrat.com/includes/forum.php?qid=43313&Mode=print -- auch wenn es in dem Urteil was die raetin dort angefuehrt hat um einen PR geht, waere es analog, da vergleichbare Gesetzeslage

R
rechtbekommen

17.10.2012 um 01:47 Uhr

bkackjack -- es muss nicht zwingend Auswirkungen haben, weiter auch mehrere leichte Pfkichtverletzungen koennen.in der Gesantwertung als grobe gewertet werden. Auch dazu gibt alles Rechtsprechung und Kommentierungen von Fachleuten.

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