Betriebsversammlung in Präsenz
Hallo, wo steht im BetrVG ganz konkret, dass die Betriebsversammlung in Präsenz stattzufinden hat? Ich kann dazu nichts finden
Community-Antworten (4)
16.05.2022 um 11:16 Uhr
Das könnte man als Umkehrschluss aus §129 BetrVG folgern.
16.05.2022 um 11:24 Uhr
Die pandemiebedingten Regelungen nach §129 BetrVG sind am 19.03.2022 ausgelaufen.
Jedoch öffnet der im Zuge des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes geänderte §30 BetrVG die Tür wieder unter bestimmten Voraussetzungen:
(1) Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich. Sie finden als Präsenzsitzung statt.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 5 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn
-
die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind,
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nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht und
-
sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.
Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig.
(3) Erfolgt die Betriebsratssitzung mit der zusätzlichen Möglichkeit der Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich.
16.05.2022 um 11:45 Uhr
das ergibt sich aus dem Umkehrschluss der Sonderregelung, das Betriebsversammlungen "virtuell" durchgeführt werden dürfen.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Virtuelle-Betriebsversammlung-kommt-wieder~.html https://www.schneideranwaelte.de/arbeitsrecht/betriebsversammlung-online/
@Muschelschupser
es geht um Betriebsversammlungen nicht um Betriebsratssitzungen !!
16.05.2022 um 12:10 Uhr
Aua. Wenn man vor dem ersten Kaffee Beiträge liest...
Sorry!
Klare Regelungen sucht man wohl zumindest im BetrVG vergeblich:
https://www.emplawyers-muenchen.de/die-virtuelle-betriebsversammlung-jetzt-doch-wieder/
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