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Betriebsversammlung Hybrid: Präsenz und Stream

F
Feichtna
Apr 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

dürfen nach dem 07 April 2023 Betriebsversammlungen auch gestreamt werden? Meine Frage richtet sich ganz klar nach einer Hybriden Versammlung also Präsenz und Live Stream. Keine Aufzeichnung.

Die Betriebsversammlung ist ein sehr wichtiges Organ der Öffentlichkeitsarbeit im BR. Viele MA erreicht man heutzutage über Livestream besonders wenn man Schichtarbeiter hat. Die Regelung BetrVG §129 wurde ja nicht verlängert. Ein digitaler Fortschritt sieht sieht anders aus. Bei unserer letzten Versammlung haben sich viele MA beschwert warum wir keinen Stream benutzen.

Hab von einer Kanzlei gelesen die schreibt dass der Livestream doch genutzt werden darf. Was stimmt denn jetzt?

VG

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Community-Antworten (6)

M
Muschelschubser

03.04.2024 um 18:16 Uhr

Hier müssen wir §30 BetrVG von §129 BetrVG unterscheiden. Vielleicht wurde das ja durcheinander gebracht.

In §30 sind Betriebsratssitzungen geregelt, die weiterhin digital oder hybrid abgehalten werden können, solange dies in der GO so geregelt wurde und der Durchführung in Präsenz der Vorrang eingeräumt wird.

§129 regelt die Betriebsversammlung, die bis zum Ablauf des 7. April 2023 in digitaler oder hybrider Form durchgeführt werden konnte. Leider ist diese Sonderregelung nicht weiter verlängert worden.

Antwortet lautet also: nein.

Wobei mich die Seite der Kanzlei interessieren würde. Vielleicht hat sie die Website an manchen Stellen einfach nicht aktualisiert.

F
Feichtna

04.04.2024 um 09:41 Uhr

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort,

ich bin etwas verunsichert weil eine Kanzlei schreibt dass Streamen erlaubt sein soll.

https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog/die-virtuelle-betriebsversammlung-zulaessigkeit-und-grenzen

VG

K
Kehler

04.04.2024 um 09:57 Uhr

Wenn ich mir das so durchlese gibt es aber einige Hürden zu überwinden.

  • nur im Firmennetzwerk, also nicht von zuhause aus, es darf ja kein Betriebsfremder mit zuschauen.
  • Zudem bedarf es einer datenschutzrechtlichen Einwilligung der gefilmten Personen, da das Streaming der Veranstaltung eine Datenverarbeitung darstellt.
  • Es sollte aber technisch abgesichert sein, dass das Schutzniveau erreicht wird, welches auch bei einer Präsenzveranstaltung gegeben ist.
  • Und wie willst du sicherstellen das es doch niemand aufnimmt? Es gibt ja genügend Programme um soetwas zu bewerkstelligen.
  • Wie sollen die MA, die über den Stream zuschauen, fragen stellen können? (Bei der Betriebsversammlung treffen sich alle Arbeitnehmer*innen des Betriebes und der Betriebsrat, um sich über aktuelle Themen des Betriebs auszutauschen)

Ich habe diese Seite damals auch gefunden. Wir haben allerdings im Gremium beschlossen die Betriebsversammlung wie gewohnt, ohne Stream, abzuhalten.

M
Muschelschubser

04.04.2024 um 10:32 Uhr

Mich macht der Link eher stutzig.

Die Aussage "Finale Handlungsvorgaben zu digitalen Betriebsversammlungen oder deren Aufzeichnung gibt es durch die Rechtsprechung noch nicht." steht im Widerspruch zu §129, der doch eigentlich ziemlich klar formuliert ist. Sprich: entweder sind audiovisuelle Einrichtungen zulässig oder nicht. Und da hier nur davon gesprochen wird, ist es m.E. unerheblich wie viele Beschäftigte sich tatsächlich zuschalten.

Insofern würden wir dieses Eisen als BR wohl nicht anpacken.

Wenn die Aussage getroffen wird "das Streaming einer Betriebsversammlung wird als zulässig angesehen" - dann frage ich mich: von wem? Hier fehlt mir der Bezug zu einer juristischen Einschätzung oder eine konkrete Rechtsquelle.

Natürlich könnt Ihr das machen, nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Das betrifft nach meinem Geschmack aber nur die betriebsverfassungsrechtliche Seite. Auf datenschutzrechtlicher Ebene wären es mir zu viele Fallstricke im Hinblick auf eine mögliche Datenpanne, also einem echten Datenschutzverstoß.

F
Feichtna

04.04.2024 um 11:13 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten,

tatsächlich sehe ich das auch sehr kritisch was diese "Kanzlei" da von sich gibt.

das heisst für uns "back to the roots" Die Betriebsversammlung bleibt Live und im Angesicht des MA.

Aber trotzdem, Fortschritt sieht anders aus.

VG

M
Muschelschubser

04.04.2024 um 11:49 Uhr

Ja, fortschrittlich ist es nicht.

Es gibt MS-Teams, GoTo-Meetings und ähnliches, wo man den Zugriff nur für interne Arbeitsplätze erlauben könnte. Fragen könnten entweder vorab oder per Chat-Funktion eingereicht werden.

Aus praktischer Sichert sicherlich alles machbar.

Ändert aber leider alles nichts daran, dass die datenschutzrechtlichen Hürden in diesem Leben wohl nicht mehr tiefer gehängt werden.

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