Reisekosten für Telearbeiter bei Betriebsversammlung
Hallo! Unser AG will dass wir eine Betriebsversammlung nur in Präsenz machen. Jetzt ist unsere Frage wie es sich mit Mitarbeitern im Homeoffice verhält - dürfen diese zur Betriebsversammlung anreisen und muss der AG die Kosten übernehmen? Wir haben auch einen Mitarbeiter in Österreich. Wir gehen nicht davon aus, dass er kommen will/wird aber dadurch hätten wir ein Argument uns mit dem AG auf eine hybride Betriebsversammlung zu verständigen.
Community-Antworten (4)
04.09.2024 um 16:39 Uhr
meinst du die Betriebsversammlung oder die Vollversammlung bei ersterer kann der AG wollen was er will er hat das nicht zu entscheiden sondern der BR.
04.09.2024 um 17:54 Uhr
Betriebsversammlungen haben in Präsenz zu erfolgen ... die Regelungen für hybride Veranstaltungen sind ausgelaufen.
04.09.2024 um 22:18 Uhr
Kostenübernahme ist in § 44 BetrVG geregelt.
Da es keine Hybrid- bzw- Onlineversammlung mehr möglich ist, habt ihr keine Möglichkeit!
05.09.2024 um 11:24 Uhr
Das will der Gesetzgeber so, nicht euer Arbeitgeber. Allerdings auch noch kein Urteil, dass eine hybride BV angegriffen hat.
Ich sehe hier auch den §44 als relevant an - Fahrtzeit und -kosten sind zu erstatten.
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