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Reisekosten für Telearbeiter bei Betriebsversammlung

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MinawaMedium
Sep 2024 bearbeitet

Hallo! Unser AG will dass wir eine Betriebsversammlung nur in Präsenz machen. Jetzt ist unsere Frage wie es sich mit Mitarbeitern im Homeoffice verhält - dürfen diese zur Betriebsversammlung anreisen und muss der AG die Kosten übernehmen? Wir haben auch einen Mitarbeiter in Österreich. Wir gehen nicht davon aus, dass er kommen will/wird aber dadurch hätten wir ein Argument uns mit dem AG auf eine hybride Betriebsversammlung zu verständigen.

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Community-Antworten (4)

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Meph1977

04.09.2024 um 16:39 Uhr

meinst du die Betriebsversammlung oder die Vollversammlung bei ersterer kann der AG wollen was er will er hat das nicht zu entscheiden sondern der BR.

C
celestro

04.09.2024 um 17:54 Uhr

Betriebsversammlungen haben in Präsenz zu erfolgen ... die Regelungen für hybride Veranstaltungen sind ausgelaufen.

D
Damei81

04.09.2024 um 22:18 Uhr

Kostenübernahme ist in § 44 BetrVG geregelt.

Da es keine Hybrid- bzw- Onlineversammlung mehr möglich ist, habt ihr keine Möglichkeit!

G
GabrielBischoff

05.09.2024 um 11:24 Uhr

Das will der Gesetzgeber so, nicht euer Arbeitgeber. Allerdings auch noch kein Urteil, dass eine hybride BV angegriffen hat.

Ich sehe hier auch den §44 als relevant an - Fahrtzeit und -kosten sind zu erstatten.

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