Erstellt am 15.10.2012 um 09:17 Uhr von BRMler
Ein Seminarbesuch in der Wiedereingliederung dürfte nicht möglich sein, da es dem Sinn der Wiedereingliederung wiederspricht. Denn stufenweise Eingliederung am Arbeitsplatz. Auch dürfte ein ganztägiges Seminar von den Belastungsanforderungen nicht vereinbar sein. Also Seminar verschieben.
Es ist auch nicht anzunehmen, dass der behandelnde Arzt, der die Wiedereingliederung verordnet hat und der Betriebsarzt dem Seminarbesuch zustimmen aus den oa Gründen.
Erstellt am 15.10.2012 um 09:33 Uhr von Kulum
BRMler
meinen ehrlichen Respekt vor deiner Glaskugel.
Aber ich halte es für ein Gerücht, dass allenfalls 8 Stunden Seminar körperlich anstrengender sein sollen als z.B. 4 Stunden am Fließband stehen.
Was hatte Murphy eigentlich, wenn du dir so sicher bist? Ein physisches oder ein psychisches Gebrechen? War es ein Unfall oder eine Krankheit? Falls du dich fragst wofür das relevant sein soll. Meinst du wirklich der Arzt hätte Bedenken wenn Murphy vor acht Wochen einen Kreuzbandriss o.ä. hatte?
Murphy
Hier kennt (vermutlich) niemand deinen Arbeitsplatz, deine Erkrankung, deinen Chef oder deinen Arzt. Rede am besten zuerst mit den beiden zuletzt genannten. Deren Aussage ist deutlich verbindlicher, als wir sie hier treffen könnten. Wobei auch der Arzt lediglich eine Empfehlung geben wird
Erstellt am 15.10.2012 um 09:57 Uhr von leserin
Hallo Murphy, ich vermute einmal Du bist BRM und möchstest auf ein BRM Seminar. Dann verstehe ich diese Frage gar nicht.
Denn, würde ein AG von einem AN verlangen in einer Wiedereingliederungsmaßnahme ein Semnar zu besuchen, wäre der Aufschrei der BR Ohrenbetäubend. Dass wohl auch zu Recht.
Daher die Frage, wieso fordern/ wollen BRM immer wenn es um Sie und ihre Interessen geht Sonderrechte??
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Kulum
Bitte doch richtig lesen!!!!
ich habe nur darauf hingewiesen, dass sofern in vergleichbaren Fällen es eben kein Seminar eines BR ist welcher er besuchen möchte, sondern ein Seminar/besuch als AN welches der AG von AN verlang, würden BR hier losschreien.
Das es hier sich um ein Semnar eines BRM also BRM handelt war mir schon bewusst.
Das ein AG weder ein Semnar des BR bewilligen noch Besuch erzwingen kann ist mir auch bewusst.
Also bitte doch richtig lesen und dann darauf gerne eingehen!!!
Die Stufenweise Wiedereingliederung hat ganz bestimmte Zwecke und hier ginge 1 Woche dieses Zweckes verloren.
Daher könnte hier der AG auch berechtigt VETO sagen, denn der Ziel ist eben nicht Semnarbesuch!
Erstellt am 15.10.2012 um 10:26 Uhr von gironimo
Das sehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht so. Ein Seminar ist doch nichts schreckliches. Es kann - auch für nicht BR's - sogar für die Wiedereingliederung sinnvoll sein.
Also auch von mir der Rat - Arzt fragen.
Erstellt am 15.10.2012 um 10:43 Uhr von Kulum
leserin
du schreibst von einem vom AG verlangten Seminar, Murphy dagegen schreibt von einem Seminar, dass er besuchen möchte. Damit vergleichst du Äpfel mit Birnen. Wenn ein AN, der nicht BRM ist, ein Seminar besuchen möchte und das auch vom AG genehmigt bekommt, wirst du wohl von kaum einem BRM einen Aufschrei hören, selbst wenn sich der AN zum Zeitpunkt des Seminars in der stufenweisen Wiedereingliederung befindet.
Mal immer ein wenig die Kirche im Dorf lassen, vielleicht will Murphy ja auch Stornokosten für seinen Chef verhindern.
leserin
Und ich habe geschrieben, wenn du schon vergleichen möchtest, dann ziehe zum Vergleich doch auch einen AN der nicht BRM ist heran, der selber einen Seminarbesuch besuch beantragt und genehmigt bekommen hat. Und eben nicht einen AN der zum Seminar fahren möchte mit einem AN vergleichen der zum Seminar fahren soll. Des Weiteren habe ich unterstellt, dass in diesem Fall ebensowenig ein BRM schreien würde.
Dass der AG immer sein Veto einlegen kann ist klar, der Arzt könnte die Maßnahme auch um eine Woche verlängern, oder oder oder
Erstellt am 15.10.2012 um 10:51 Uhr von Murphy
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich bin im BR und habe das Grundseminar schon seit längerem angemeldet. Um die Frage zu beantwortrn was mir fehlt, ich bin am Knie operiert worden
Erstellt am 15.10.2012 um 11:13 Uhr von pillepalleTR
Ein erkranktes BR-Mitglied -und auch während der Wiedereingliederung ist man krankgeschrieben- kann durchaus seine Mandatstätigkeit ausüben - abhängig natürlich von der Art der Erkrankung und ob dies den Genesungsprozess nicht negativ beeinflusst.
Die Entscheidung, ob man sich das zumuten möchte, trifft man also (ggf. nach Rücksprache mit dem Arzt) selbst.
Noch ein Gedanke von mir: sicherlich kann das 'Sitzen' im Seminarraum mit der Krankheit vereinbart sein. Aber was ist bspw. mit An- und Abreise?
mehr zum rechtlichen Aspekt unter:
BAG 15.11,1984 – 2 AZR 341/83