Erstellt am 13.10.2012 um 17:47 Uhr von gironimo
Da wird man im BetrVG auch nichts finden. Der BR legt seine Sitzungen fest und führt sie durch.
Der AG wird zwar informiert, jedoch nur deshalb, dass er die Arbeitsabläufe entsprechend organisieren kann. Wenn a u s n a h m s w e i s e der AG einmal den Wunsch äußert, der BR möge wegen hohem Arbeitsanfall seine Sitzung verschieben, so prüft der BR nach pflichtgemäßen ermessen, ob er trotzdem seine Sitzung durchführt oder dem Wunsch des AG nachkommt.
Ggf. ist im Extremfall eine Beschlussfassung notwendig (je nach Themen der Sitzung und der Gesamtsituation), da aber im Normalfall zu den Sitzungen vom BRV eingeladen wird, kann der auch einen anderen Termin festsetzen. Ich würde das eher unbürokratisch machen. Vielleicht hilft eine kurzfristige Verschiebung.
Ernsthafter würde ich das Thema "zu viel Arbeit" und "Sitzung seit Monaten bekannt" mit einander abwägen (ich neige - ohne Eure spezielle Situation zu kennen - dazu, die Sitzung durchzuführen).
Erstellt am 13.10.2012 um 18:20 Uhr von mainpower
Hallo,
was mich stutzig macht ist die Formulierung "Termin ist seit Monaten bekannt". Wie oft macht ihr Sitzungen?
Erstellt am 13.10.2012 um 19:37 Uhr von Valdi
Ihr habt doch den Termin per Beschluss festgelegt. Dieser Beschluss kann nur durch einen neuen Beschluss korregiert werden. Sollte der neue Termin noch nicht stehen, so beschliest eben, aus genannten Gruenden wird die BV verschoben. Teilt diesen Beschluss dem AG mit.
Soviel zu der Wertigkeit eines Beschlusses.
Ps: Es geht doch um eine Betriebsversammlung, denke ich.
Nachtrag: Sollte es sich um eine BRSitzung handeln, dieses legt der BRV alleine fest. Dazu gibt es keinen Beschluss.
Erstellt am 14.10.2012 um 11:51 Uhr von Lotte
Na ja, wenn es hier einen Beschluss gibt, dann würde ich auch den ganzen BR beschließen lassen, ob er diese Sitzung wirklich verlegen will. Das kann der AG nicht vorschreiben, wie schon oben geschrieben. Aber ich würde in diesem Fall auch als BRV nicht alleine über die Verschiebung entscheiden wollen.
Ansonsten, wie schon geschrieben: Der BRV entscheidet in der Regel über Sitzungstermine.